Die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Beratung wurden verbessert – die Stuttgarter unterstützt mit eigener Power-Formel und Lösungen für die CSR-Strategien Ihrer Firmenkunden.
Mit den neuen Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister und Vermittler durch die sogenannte Transparenz-Verordnung ist es seit dem 10.3.2021 für Verbraucher einfacher, Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge zu erkennen. Ein Fokus für Unternehmen sollte das Thema Nachhaltigkeit in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sein. Hier gilt die Power-Formel: Betriebsrente = ESG³. Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Hinblick auf die Versorgung für ihre Belegschaften ist ganz im Sinne nachhaltigen Wirtschaftens. Und mit einer nachhaltigen Kapitalanlage in der bAV wird so eine nachhaltige CSR-Strategie (Corporate Social Responsibility) auch ganzheitlich nachhaltig. Nachhaltigkeitsrisiken wie der Klimawandel sind eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Im Green Deal der Europäischen Kommission ist dazu ein weitreichender Plan angelegt, mit dem Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden soll. Ein Erfolgsfaktor dafür ist es, Kapital in nachhaltige Anlagen umzulenken – also Anlagen, die einen positiven Beitrag nach den sogenannten ESG-Kriterien leisten. Die Bezeichnung ESG steht für: E(nvironment) – Umwelt, S(ocial) – Soziales und G(overnance) – (gute) Unternehmensführung. Ein Element ist die Transparenz-Verordnung der EU, die seit dem 10.3.2021 anzuwenden ist. Durch diese Verordnung können Verbraucher und Unternehmen jetzt schnell erkennen, wie nachhaltig zum Beispiel Altersvorsorgeprodukte sind.
Von Nachhaltigkeit in der Vorsorge profitieren alle
Auch Unternehmen selbst sind an Nachhaltigkeit interessiert. Eine Nachhaltigkeitsstrategie bringt viele Vorteile. Sie bezieht grundlegende Faktoren für ein langfristig gelingendes Wirtschaften mit ein. Zusätzlich lohnt es sich doppelt, wenn die Unternehmen positiv darüber berichten können. Kunden, Beschäftigte, Investoren und andere Stakeholder richten zunehmend ihren Fokus auf die Nachhaltigkeit von Unternehmen.
Grüne Betriebsrente ist ESG³
Damit sind wir bei einer der ältesten Sozialleistungen der Unternehmen: der Betriebsrente. Die Betriebsrente wird in einem Arbeitsmarkt, der durch Fachkräftemangel gekennzeichnet ist, immer wichtiger. Viele Firmen agieren daher schon heute sozial und eröffnen ihren Beschäftigten den Zugang zu einer Betriebsrente. Damit sorgen sie für deren soziale Absicherung. Im Sinne der ESG-Kriterien zahlt das auf das S(ocial) ein. Im ersten Schritt kann das eine Betriebsrente, finanziert durch die Beschäftigten, selbst sein. Es geht aber noch mehr S(ocial), wenn der Arbeitgeber freiwillig einen zusätzlichen Beitrag zur Betriebsrente leistet.
Die Power-Formel für eine nachhaltige Betriebsrente (ESG³):
- ESG¹ = Die Einrichtung einer Betriebsrente ist sozial, denn die Belegschaft erhält mehr soziale Sicherheit.
- ESG² = Eine Betriebsrente mit freiwilligen Zuschüssen des Unternehmens erhöht die soziale Absicherung der Beschäftigten.
- ESG³ = Zusätzlich nachhaltige Kapitalanlage / Finanzierung der Betriebsrente wirkt auf alle drei Aspekte E-S-G positiv.
Quelle: Handelsblatt Journal, Sonderveröffentlichung zum Thema „betriebliche Altersvorsorge“, Mai 2021