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Frauen & Altersvorsorge

Frauen brauchen ihre eigene kapitalgedeckte Altersvorsorge

Dr. Henriette Meissner im Entscheidertalk mit BIOMEX.TV über die Versorgung von Frauen, den Hebeln in der Beratung und anlassbezogene Beratungsansätze.

bAVheute
28.03.2024
Frauen brauchen ihre eigene kapitalgedeckte Altersvorsorge
Dr. Henriette Meissner © Die Stuttgarter

Dr. Henriette Meissner im Entscheidertalk mit BIOMEX.TV über die Versorgung von Frauen, den Hebeln in der Beratung und anlassbezogene Beratungsansätze.

bAVheute: Die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern, also der Gender-Pay-Gap, und die daraus resultierenden Rentenunterschiede, die Gender-Pension-Gap, sind allseits bekannt. Warum ändert sich daran aber grundlegend nichts?

Dr. Henriette Meissner: Weil unser Rentensystem seit über 100 Jahren nur auf die Bezahlung abstellt. Länder, wie zum Beispiel Großbritannien lösen das anders, indem sie zunächst eine zwar geringe, aber einheitliche Grundrente für alle Bürger zahlen. Erst dann kommen einkommensabhängige Zahlungen hinzu. Unsere Rente ist hingegen komplett einkommensabhängig.

Dabei beträgt der Gender-Pay-Gap bei gleicher Position und Berufserfahrung, nur 7 bis 8 %. Jedoch arbeiten Frauen deutlich häufiger und länger in Teilzeit mit den systembedingten Folgen auf die Rentenhöhe. Aus einer Teilzeitbeschäftigung kann so eben keine Vollzeitrente werden.

bAVheute: Oft ist die Geburt eines Kindes der Zeitpunkt, wo die Vollzeit- zur Teilzeitbeschäftigung wird, aber auch Sparbemühungen für die eigene Rente zurückgefahren werden. Braucht es hier eine bessere Beratung?

Meissner: Unbedingt. Der Bedarf an Beratung ist hier enorm hoch, entsprechend auch das Potenzial für Vermittler. Während Männer ihre privaten Verträge zur Altersvorsorge meist unverändert fortführen, stellen viele Frauen – aufgrund des geringeren Teilzeiteinkommens ihre Verträge beitragsfrei oder kündigen sie ganz. Oftmals bedenken Betroffene dabei gar nicht, welche Konsequenzen das auf das eigene Renteneinkommen später hat.

bAVheute: Aber das geringere Einkommen ist nicht von der Hand zu weisen, wenn auf Teilzeit runtergefahren wird. Wo könnte man da ansetzen?

Meissner: Zunächst hilft es, das gesamte Familieneinkommen einzubeziehen. Oftmals reicht das nämlich aus, um beiden Partnern ihre bisherige private Altersvorsorge auch weiterhin zu ermöglichen. Hinzu kommt die betriebliche Altersversorgung. Hier können Vermittler die Arbeitgeber dabei unterstützen, eine einheitliche und attraktive Betriebsrente zu gestalten, die auch die geschlechterspezifischen Besonderheiten berücksichtigen kann.

bAVheute: Reichen dafür die vorhandenen Altersvorsorgeprodukte aus oder braucht es spezielle Lösungen für Frauen?

Meissner: Die vorhandenen Produkte reichen aus. Aber an einer Stelle brauchen wir den Gesetzgeber. Das Elterngeld wird nämlich aus dem Einkommen berechnet. Wenn vorher eine Entgeltumwandlung gemacht wurde, fällt also das Elterngeld geringer aus. Viele Frauen stellen deshalb – bei einer geplanten Schwangerschaft – schon vorher ihre Versorgung still. Dann fällt zwar das Elterngeld höher, die spätere Rentenversorgung durch die Beitragspause jedoch geringer aus. Das könnte man leicht ändern, jedoch hat das zuständige Arbeitsministerium bislang klar signalisiert, dass es daran kein Interesse hat. Sehr zum Ärger betroffener Frauen und deren Familien.

Bleibt also der Hebel in der Beratung, in der der Fokus – der ja verständlicher Wiese bei werdenden Eltern ganz woanders liegt – auch immer wieder auf die Versorgungssituation gelenkt werden sollte.

bAVheute: Welche Rolle spielen Männer bei der Versorgung von Frauen – Stichwort Familieneinkommen?

Meissner: Gleichberechtigung sollte auch dort herrschen und beiden Partnern – wie bereits gesagt – eine private und betriebliche Altersversorgung ermöglichen. Das ist vor allem in der Rentenphase wichtig. Stirbt nämlich ein Partner – und rein statistisch ist es eher der Mann – so bricht auch sein Zusatzeinkommen aus betrieblicher oder privater Altersvorsorge weg. Daher ist es wichtig, dass Männer wie Frauen ihre eigene kapitalgedeckte Altersvorsorge besitzen. Noch wichtiger wird das bei unverheirateten Paaren, da die Versorgungsansprüche nicht so gestaltet sind wie in einer Ehe.

bAVheute: In welcher Pflicht sehen Sie hier die Vermittler?

Meissner: Sollen Vorsorgeverträge aufgrund einer Schwangerschaft oder Teilzeitbeschäftigung angepasst werden, ist das eine anlassbezogene Beratung, bei der ich die Berater durchaus in der Pflicht sehe, über die genannten Folgen aufzuklären.

bAVheute: Kann das Thema Nachhaltigkeit eine Trumpfkarte sein, um insbesondere Frauen zu einer Altersvorsorge zu bewegen?

Meissner: Es ist eher ein Zusatz. Zunächst sollte dafür sensibilisiert werden, was zu tun ist, um die Versorgung im Alter sicherzustellen. Je früher damit begonnen wird, desto größer der Effekt im Alter, der auch mit kleineren Beiträgen erzielt werden kann. Die Altersvorsorge sollte daher nicht erst mit der Geburt eines Kindes beginnen, sondern schon deutlich davor, da sonst wertvolle Jahre in der Ansparphase verschenkt werden. Wenn das dann mit einem nachhaltigen Produkt, wie beispielsweise mit der GrüneRente der Stuttgarter, realisiert werden kann, umso besser.

Dieses Interview entstand im Original für BIOMEX.TV „Gender Pension Gap – Kinder oder Karriere?“

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