Von „Chance vertan“ bis „historischer Schritt in die richtige Richtung“ –
das Betriebsrentenstärkungsgesetz rief ganz unterschiedliche Reaktionen
hervor.
Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: „Große Hemmnisse abgebaut”
Die Bundesministerin hat naturgemäß nur Lob für ihr Reformpaket. Vor allem in der Enthaftung der Arbeitgeber sieht sie eine Knotenlösung, die die bAV flächendeckender verbreiten soll.
Foto: Susie Knoll
Carola Reimann, SPD-Sozialexpertin: „Arbeitgeber-Zuschuss sollte generell verpflichtend sein“
Reimanns Ansicht nach sollten Arbeitgeber auch außerhalb des Tarifpartnermodells verpflichtet werden, Beiträge für eine Betriebsrente zu entrichten, zumal Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung Sozialabgaben sparen würden. In den Beratungen sollte auch überlegt werden, ob die Lohngrenze für Geringverdiener nicht auf 2.500 statt 2.000 Euro im Monat angehoben werden sollte.
Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge Management: „Kaum Effekte für den Mittelstand“
Für die bAV-Expertin der Stuttgarter zielen nur wenige Punkte auf die Betriebsgrößen ab, in denen die Durchdringungsquoten weiterhin unbefriedigend sind. Auch wäre eine stufenweise Absenkung der Garantien wünschenswerter gewesen, als die reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell, wodurch die Risiken lediglich vom Arbeitgeber auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden.
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Dr. Reiner Schwinger, Head of the Northern Europe Region von Willis Towers Watson: „Bestehende bAV-System nicht ausreichend berücksichtigt”
Die reine Beitragszusage, den Freibetrag bei der Grundsicherung, dem Bekenntnis zur Riesterförderung oder auch der Komplexitätsreduktion bewertet Dr. Schwinger in einer aktuellen Studie durchweg positiv. Nachbesserungsbedarf sieht er jedoch bei bestehenden bAV-Systemen, die die Reform nicht ausreichend bedachte. Für seinen Kollegen Dr. Michael Karst wurde sogar eine wichtige Chance vertan, in einigen wesentlichen Punkten das Betriebsrentenstärkungsgesetz stärker an den aktuellen Bedürfnissen bestehender bAV-Systeme zu orientieren.
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Dr. Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär der Finanzen: „Wer vorsorgt, soll auch mehr behalten dürfen“
Der Finanzstaatssekretär bezeichnet den Freibetrag von 200 Euro bei einer eventuellen Grundsicherung im Alter als „historischen Schritt“. Wer betrieblich vorsorgt, soll – unabhängig seiner finanziellen Situation im Alter – auch eine bessere Altersversorgung bekommen. Bislang wurden Betriebsrenten voll auf eine Grundsicherung im Alter angerechnet, was vor allem Geringverdiener abschreckte.
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Richard Herrmann, Vorsitzender der Heubeck AG: „Betriebsrente gestärkt und die Verbreitung gefördert“
Gerade für den Mittelstand seien langfristige Verpflichtungen ein großes Hemmnis, meint Herrmann. Daher begrüßt er die reine Beitragszusage als eine zusätzliche Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der Arbeitgeber aus der Haftung für Kapitalerträge entlassen wird. Von daher werde die Betriebsrente gestärkt und die Verbreitung gefördert.
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