Über die gesetzliche Rente herrschen zahlreiche Irrtümer. Vor allem Makler sind gefragt, diese richtig zu stellen.
Über die gesetzliche Rente gibt es viele Missverständnisse und Unklarheiten. Die vielen Reformen im Rentensystem tragen ihr Übriges dazu bei, unter den Menschen Verwirrung zu stiften. Nur wenige wissen, wie hoch ihre Rente später einmal ausfallen wird.
Die Zeitschrift „Finanztest“ hat nun die schwerwiegendsten Irrtümer rund um die Rente zusammengetragen. Auch Makler sollten dieser Irrtums-Sammlung Aufmerksamkeit schenken. Schließlich sind es oftmals fehlerhafte oder schlicht falsche Informationen, die Kunden vom Abschluss einer effektiven Altersversorgung abhalten.
Die vier folgenschwersten Irrtümer
1. Nach mehr als 40 Jahren Arbeit müsste die Rente viel höher ausfallen
Das ist falsch. Entscheidend ist nämlich nicht, wie lange jemand arbeitet, sondern wieviel er dabei verdient. Am Gehalt bemessen sich die Beiträge, die Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Wer hingegen später eine höhere Rente haben möchte, sollte zusätzlich vorsorgen, beispielsweise in Form einer betrieblichen Altersversorgung. Diese erlaubt durch ihre Fördermöglichkeiten dem Arbeitnehmer das Sparen auch mit kleinen Beträgen.
2. Je mehr man verdient, desto mehr Rente gibt es später
Das stimmt nicht so ganz. Zwar ist es wichtig, wie viel Beiträge man in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Allerdings macht man dies nur bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt derzeit bei 80.400 Euro (West) bzw. 73.800 Euro (Ost) im Jahr. Für jeden Euro, den der Arbeitnehmer mehr verdient, zahlt er keine Rentenbeiträge. Das heißt natürlich auch, dass seine Rente nicht ansteigt. Wer also sehr gut verdient, ist gut beraten, die spätere Rentenlücke über private und betriebliche Zusatzvorsorge zu schließen.
3. Die gesetzliche Rente wird immer weiter sinken.
Nein, wird sie nicht. Die staatliche Rentengarantie verhindert dies. Sehr wahrscheinlich ist allerdings, dass das Rentenniveau in Zukunft weiter sinken wird. Die Lücke zwischen Einkommen und Rente wird somit immer größer. Die betriebliche Altersversorgung bietet Arbeitnehmern hingegen die Möglichkeit, mit geringen Eigenmitteln ihre zukünftige Rentenlücke spürbar zu verkleinern.
4. Wer das reguläre Rentenalter erreicht, muss keine Abschläge befürchten.
Das ist nicht richtig. Entscheidend ist die Anzahl der Versicherungsjahre. Wer in Rente geht, bevor er auf 45 Versicherungsjahre kommt, muss mit Abschlägen rechnen. Will man trotzdem in Rente gehen, sollte der Arbeitnehmer über eine betriebliche Altersversorgung verfügen, mit der er eventuelle Abschläge ausgleichen kann.