Beschäftigte sehen immer häufiger ihre Betriebsrenten als Quelle, um in der angespannten Krisenzeit Liquidität freizusetzen. Warum ein Zahlungsstopp die Probleme aber nur verschiebt und worüber Vermittler aufklären können.
Die zurückliegenden Monate waren von Krisen geprägt, die weiter anhalten. Corona, Ukrainekrieg, Energie und Inflation fordern dabei Politik, Unternehmen und Beschäftigte. Auf der Suche nach Einsparpotenzialen, vorrangig getrieben durch die hohe Inflation, fällt der Blick vieler Verbraucher immer häufiger auf ihre bAV-Verträge. Um die steigenden Haushaltsausgaben für Konsum und Energie aufbringen zu können, kürzen aktuell immer mehr Beschäftigte ihre bAV-Einzahlungen oder stellen Anträge auf eine Auflösung. Das ergab eine aktuelle Auswertung der DCS-Deutsche-Clearing-Stelle GmbH. Die Fallzahlen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt.
Vermittler sollten auf Effekte hinweisen
Dank der Flexibilität einer betrieblichen Altersversorgung können Verträge in den meisten Durchführungswegen beitragsfrei gestellt werden. Dieses Instrument nutzt die Mehrheit der „Einsparsuchenden“. Denn die meisten Anbieter von z. B. Direktversicherungen bieten eine Reihe von Maßnahmen an, um die Beitragszahlung flexibel zu gestalten. Doch auch die Anträge auf vorzeitige Auflösung nehmen laut DCS-Erhebung zu.
Nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers greifen bei einer Direktversicherung arbeitsrechtlich bekanntlich die Verfügungsbeschränkungen des § 2 Abs. 2 Satz 4 und 5 BetrAVG: Der ausgeschiedene Arbeitnehmer kann daher u. a. den Versicherungsvertrag nicht kündigen. Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses sollte eine Kündigung wohlüberlegt sein, denn positive Steuer- und Sozialabgaben-Effekte gehen verloren und sind dann als Versteuerung und Verbeitragung nachzuholen.
Generell sollten bAV-Vermittler auf mögliche negative Effekte hinweisen. Zum einen erhöht sich durch einen Zahlungsstopp das verfügbare Nettoeinkommen nur unwesentlich, da auf Arbeitgeber-Zuschüsse und die Vorteile bei der Steuer und den Sozialabgaben verzichtet wird. Übersetzt: Wer z. B. die Beitragszahlung zu einer Direktversicherung durch Entgeltumwandlung in Höhe vom 100 Euro pro Monat einstellt, dem stehen nicht 100 Euro monatlich netto mehr zur Verfügung.
Die Studienautoren rechnen vor: „Durchschnittlich werden monatlich circa 115 Euro pro Monat in die bAV investiert, Arbeitgeber-Zuschuss eingeschlossen (15 %). Wird der Vertrag beitragsfrei gestellt, erhält die Person lediglich 55 Euro mehr netto ausbezahlt.“ Das ist vielen Arbeitnehmern nicht immer bewusst.
Zum anderen verringert sich durch einen Zahlungsstopp die spätere Leistung während sich das spätere Altersarmutsrisiko erhöht. Vermittler und Kunden tun gut daran, in der aktuell schwierigen Situation, andere Sparpotenziale zu identifizieren, um das Haushaltsbudget zu entlasten.