Die drei wichtigsten Punkte aus dem BRSG für Ihre Beratungspraxis.
Dr. Henriette Meissner erläutert die interessantesten Ansätze für die tägliche Beratungsarbeit: der Freibetrag auf die Grundsicherung, der Arbeitgeberzuschuss von 15 % und der Förderbeitrag für Niedrigverdiener.
bAVheute
Dr. Henriette Meissner erläutert die interessantesten Ansätze für die tägliche Beratungsarbeit: der Freibetrag auf die Grundsicherung, der Arbeitgeberzuschuss von 15 % und der Förderbeitrag für Niedrigverdiener.
Per Protoschill, Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management, zum Jubiläum des Betriebsrentengesetzes, das die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Produktgeber…
Abgeordnete des Bundestages debattieren über den FDP-Gesetzesentwurf zur Einführung eines Altersvorsorgedepots. Das Wort des Jahres 2024 ist „Ampel-Aus“ steht auch für das „Aus“ von…
Das Bundessozialgericht nimmt freiwillig versicherte Betriebsrentner weiterhin von der Abmilderung der Beitragslast in der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Freibetrag aus. Hintergrund zur…
Der Bundesrat stimmt, in seiner 1049. Sitzung vom 22.11.2024 unter Top 32, der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 unverändert zu. Damit erhöht sich der…