Beherrschende Gesellschaft-Geschäftsführer sind für die Finanzverwaltung eine ganz besondere Zielgruppe. Denn sie steht fast schon unter Generalverdacht der verdeckten Gewinnausschüttung. Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil die Entgeltumwandlung für GGF wesentlich interessanter gemacht.
Entgeltumwandlung als bevorzugter Weg für Gesellschafter-Geschäftsführer?
Beherrschende Gesellschaft-Geschäftsführer sind für die Finanzverwaltung eine ganz besondere Zielgruppe. Denn sie steht fast schon unter Generalverdacht der verdeckten Gewinnausschüttung. Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil die Entgeltumwandlung für GGF wesentlich interessanter gemacht.