Entgegen den Voraussagen von Juli hat der PSVaG den niedrigeren Beitragssatz von 2,0 Promille festgelegt. Damit wurde die Prognose von 2,8 Promille deutlich kassiert.
Der Pensions-Sicherungs-Verein, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) mit Sitz in Köln, zahlt im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter. Für Mitglieder hat der PSVaG für das Jahr 2017 einen Beitragssatz von 2,0 Promille (Vorjahr 0,0 Promille) festgesetzt. Der durchschnittliche Beitragssatz aus den bisher 42 Geschäftsjahren beträgt 2,8 Promille. Für die letzten fünf Jahre liegt er bei 1,7 und für die letzten zehn Jahre bei 3,0 Promille. Damit bleibt der Beitrag auf einem niedrigen Stand.
Gute Nachrichten für Arbeitgeber: Beitrag niedriger als erwartet
Im Juli dieses Jahres hatte der PSVaG noch einen Beitragssatz etwa in Höhe des langjährigen Durchschnittswertes von 2,8 Promille prognostiziert. In den letzten Monaten hat sich der zu finanzierende Aufwand aufgrund von Insolvenzen aber günstiger entwickelt als erwartet, so dass der Beitragssatz jetzt deutlich niedriger als zur Jahresmitte prognostiziert festgesetzt werden konnte.
Im Pensions-Sicherungs-Verein sind rund 94.800 Unternehmen Mitglied. Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz. Hierin ist dem PSVaG ein Umlageverfahren zur Ausfinanzierung seiner Leistungen vorgeschrieben. Deshalb spiegelt sich die Schadenentwicklung aufgrund von Insolvenzen eines Jahres im jeweiligen Beitragssatz wider.