BFH-Urteil: Gleichzeitiger Bezug von Gehalt und Altersrente beim GGF
Ob und wann liegt bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (bGGF) eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor? Komplex wird es u. a. besonders dann, wenn bereits eine Rente aus betrieblicher Altersversorgung bezogen wird, aber gleichzeitig eine Weiterbeschäftigung des GGF erfolgt. Mit einem Streitfall hat sich der Bundesfinanzhof befasst.
Ob und wann liegt bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (bGGF) eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor? Komplex wird es u. a. besonders dann, wenn bereits eine Rente aus betrieblicher Altersversorgung bezogen wird, aber gleichzeitig eine Weiterbeschäftigung des GGF erfolgt. Mit einem Streitfall hat sich der Bundesfinanzhof befasst.
Die Frage, ob und wann bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (bGGF) eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegt, wenn er gleichzeitig eine Rente aus betrieblicher Altersversorgung mit einer Weiterbeschäftigung bezieht, ist schon länger ein „Knackpunkt“ bei Betriebsprüfungen und bei der Ausgestaltung von rentennahen Übergängen in die Rente. Denn häufig können GGF nicht so früh, wie ursprünglich einmal geplant, in Ruhestand gehen. Gerne werden hier z. B. Beraterverträge eingesetzt. Nun hatte sich der Bundesfinanzhof wieder mit einem Streitfall zu befassen (BFH, Urteil vom 17.6.2020, I R 56/17).
Das Urteil: Die obersten Finanzrichter gaben dem Finanzamt nicht Recht und wiesen die Revision zurück.
Mit Schreiben vom 17.9.2026 schließt sich das BMF dem BFH-Beschluss vom 4.9.2024 an und hebt das bisher gültige Schreiben aus 2002 auf. Ausgangspunkt bilden der BFH-Beschluss vom 4.9.2024 (XI R…
Das OLG München (Beschluss vom 7.8.2026 – 25 W 1080/26) bestätigt, dass sich die Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers grundsätzlich auf das vom Kunden konkret angefragte…
Der Referentenentwurf zu den Rechengrößen 2027 liegt vor. Vorgesehen sind deutliche Anhebungen bei den Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken- und Rentenversicherung. Das führt auch zu einer…
Karin Gleich-Nguyen, Andreas Mock, Die Stuttgarter
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Unser Newsletter
Bestellen Sie sich die wichtigsten Neuigkeiten für Ihre bAV-Beratung direkt in Ihr E-Mail-Postfach: aktuelle Praxisfälle, Kommentare zur laufenden Rechtsprechung sowie Reportagen und Tipps für die Vertriebspraxis vom bAVheute-Expertenteam und Gastautoren.