BU des GGF: Wie tangiert die Invalidenrente die Gewinnausschüttung?
Der Bundesfinanzhof urteilte am 23.10.2013 (I R 60/12), dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) nicht gleichzeitig ein ungekürztes Einkommen aus der weiterbestehenden Tätigkeit als Geschäftsführer und eine Versorgungsleistung aus einer Pensionszusage beziehen kann.
Der Bundesfinanzhof urteilte am 23.10.2013 (I R 60/12), dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) nicht gleichzeitig ein ungekürztes Einkommen aus der weiterbestehenden Tätigkeit als Geschäftsführer und eine Versorgungsleistung aus einer Pensionszusage beziehen kann.
Nun hatte das Finanzgericht Saarland über eine Aussetzung der Vollziehung in einem Fall zu entscheiden, bei dem der GGF nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit und Bezug einer Versorgung aufgrund seiner Berufsunfähigkeit seine Tätigkeit weiter ausübte (FG des Saarlandes, Beschluss vom 30.6.2020, 1 V 1424/19, die Hauptsache wird unter 1 K 1310/15 verhandelt). Dabei hatte die GmbH seine Bezüge um die Berufsunfähigkeitsversorgung gekürzt.
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