Bundesrat stimmt der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 unverändert zu
Der Bundesrat stimmt in seiner 1028. Sitzung vom 25.11.2022 unter Top 29 der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023) unverändert zu.
Der Bundesrat stimmt in seiner 1028. Sitzung vom 25.11.2022 unter Top 29 der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023) unverändert zu.
Nachfolgend haben wir die Zahlen in einer Übersicht für Sie aufbereitet. Damit gelten für 2023 folgende Werte:
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Per Protoschill
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