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Bundesrat stimmt der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 unverändert zu

Der Bundesrat stimmt in seiner 1028. Sitzung vom 25.11.2022 unter Top 29 der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023) unverändert zu.

Bild von Andreas Mock
Bild von Frank Wörner
Andreas Mock, Frank Wörner, Die Stuttgarter
25.11.2022
Bundesrat stimmt der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 unverändert zu
© Andrey Kuzmin | Shutterstock

Der Bundesrat stimmt in seiner 1028. Sitzung vom 25.11.2022 unter Top 29 der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023) unverändert zu.

Nachfolgend haben wir die Zahlen in einer Übersicht für Sie aufbereitet. Damit gelten für 2023 folgende Werte:

Zum Download:

Rechengrößen in der Sozialversicherung und Steuer 2023

Bild von Andreas Mock

Beitrag von:

Andreas Mock

Prokurist bei der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

Bild von Frank Wörner

Beitrag von:

Frank Wörner

Jurist Grundsatzfragen Recht bAV, Die Stuttgarter

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