Bundesrat stimmt der SV-Rechengrößenverordnung 2024 unverändert zu
Der Bundesrat stimmt, in seiner 1038. Sitzung vom 24.11.2023 unter Top 35, der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024 unverändert zu.
Der Bundesrat stimmt, in seiner 1038. Sitzung vom 24.11.2023 unter Top 35, der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024 unverändert zu.
Damit erhöht sich der Rahmen der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderung für Beiträge zur bAV. Aber auch gesetzlich pflichtversicherte Rentner mit Versorgungsbezügen profitieren durch eine höhere Freigrenze bzw. höheren Freibetrag.
Für 2024 gelten damit folgende Werte:
Rechengrößen in der Sozialversicherung und Steuer 2024
Ralf Berndt, Vorstand für Vertrieb und Marketing der Stuttgarter, über wertvolle Argumente, die das Betriebsrentengesetz für die Beratung von Unternehmen und Arbeitnehmern geschaffen…
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) feiert im Jahr 2024 sein 50-jähriges Jubiläum. Ein guter Grund für bAVheute, die Entwicklungen einzelner Vorschriften ausschnittsweise…
bAVheute verlost 10 Exemplare des aktuellen Kompass 1/2024. Die Autorinnen und Autoren widmen sich darin wieder unterschiedlichen Themen rund um die bAV. Der Kompass gibt dabei in bewährter Weise…
Dr. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter, würdigt die Errungenschaften des BetrAVG und betont, welche wichtige Rolle die bAV beim Erhalt der Kaufkraft im Alter…