Bundesrat stimmt der SV-Rechengrößenverordnung 2024 unverändert zu
Der Bundesrat stimmt, in seiner 1038. Sitzung vom 24.11.2023 unter Top 35, der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024 unverändert zu.
Der Bundesrat stimmt, in seiner 1038. Sitzung vom 24.11.2023 unter Top 35, der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024 unverändert zu.
Damit erhöht sich der Rahmen der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderung für Beiträge zur bAV. Aber auch gesetzlich pflichtversicherte Rentner mit Versorgungsbezügen profitieren durch eine höhere Freigrenze bzw. höheren Freibetrag.
Für 2024 gelten damit folgende Werte:
Rechengrößen in der Sozialversicherung und Steuer 2024
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