Bundesrat stimmt der SV-Rechengrößenverordnung 2024 unverändert zu
Der Bundesrat stimmt, in seiner 1038. Sitzung vom 24.11.2023 unter Top 35, der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024 unverändert zu.
Der Bundesrat stimmt, in seiner 1038. Sitzung vom 24.11.2023 unter Top 35, der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024 unverändert zu.
Damit erhöht sich der Rahmen der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderung für Beiträge zur bAV. Aber auch gesetzlich pflichtversicherte Rentner mit Versorgungsbezügen profitieren durch eine höhere Freigrenze bzw. höheren Freibetrag.
Für 2024 gelten damit folgende Werte:
Rechengrößen in der Sozialversicherung und Steuer 2024
Aktuelles aus der bAV und neue Perspektiven für die Altersvorsorge und BU – die Stuttgarter lädt zur Vertriebstour ab 6.2.2025 ein. Die Versicherungswirtschaft befindet sich in einem stetigen…
Seit Jahresbeginn ist die Digitale Rentenübersicht im Regelbetrieb. Neben den Bürgern stellen sich auch Vermittler noch ein paar grundsätzliche Fragen zum Portal. Die wichtigsten Antworten liefert…
Einer WTW-Studie zufolge, läuft immer mehr Neugeschäft über die Vertriebswege Makler, Mehrfachagenten und Einfirmenvermittler – auch in der bAV. Die betriebliche Altersversorgung bleibt ein…
Der Wahltermin rückt näher und damit steigt auch das Interesse an den Ideen der Parteien. Ein Blick in die Wahlprogramme lohnt sich, zumindest als grobe Orientierung. Das Wahlprogramm der…