Während man sich ansonsten aufgrund der dramatisch geänderten politischen und wirtschaftlichen Situation vorläufig vertagen musste. Sind für die betriebliche Altersversorgung die Weichen neu gestellt.
Hier die wichtigsten Informationen:
- Ziel ist, auch neu hinzukommenden Beschäftigten eine attraktive Versorgung mit guten Renditechancen anbieten zu können und gleichzeitig Haftungsrisiken für die Unternehmen angesichts der andauernden Niedrigzinsphase zu vermeiden.
- Der Tarifvertrag zum Sozialpartnermodell soll bis 30.6.2022 stehen. Die Eckpunkte sind schon ausgehandelt.
- Durchführende Einrichtung soll der gemeinsam von den Tarifpartnern mit der R+V Versicherung angebotene Chemie-Pensionsfonds sein.
- Die reine Beitragszusage soll ab dem Startschuss für Neuzusagen möglich sein, bestehende Zusagen sind nicht tangiert.
- Bestehende Verträge und Versorgungen werden zu den vereinbarten Konditionen vom Chemie-Pensionsfonds fortgeführt und sind von den Überlegungen grundsätzlich nicht betroffen.
- Das Sozialpartner-Modell soll neben die bisherigen Zusageformen der betrieblichen und tariflichen Altersversorgung, die ebenfalls weiterhin angeboten werden, treten, d. h. es wird wahrscheinlich Öffnungsklauseln für Betriebsvereinbarungen geben.
- Der Arbeitgeber zahlt dabei den gesetzlich vorgeschriebenen 15 prozentigen Zuschuss zur Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers sowie einen 5 prozentigen Sicherungsbetrag als Kompensation für den Wegfall der Arbeitgeberhaftung.