Am 01.06.2017 hat der Bundestag das BRSG in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Nach längerem Ringen konnte ein Kompromiss erreicht werden.
Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU und der SPD, der sich gerade in der letzten Abstimmungsrunde befindet, enthält zahlreiche Details, von denen Teile schon im Vorfeld „durchgesickert“ waren. Am 31.05.2017 stand das BRSG in der nicht-öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales auf der Tagesordnung. Dort findet sich auch ein Antrag des Bündnis 90/Die Grünen für eine faire und nachhaltige betriebliche Altersversorgung und ein stabiles Drei-Säulen-System. Voraussichtlich am 07.07.2017 soll das BRSG vom Bundesrat verabschiedet werden, damit es zum 01.01.2018 in Kraft treten kann. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die nicht mehr ganz neue Bundesregierung plant nun ein „Sofortprogramm“, aus dem die dringlichsten Maßnahmen für die Legislatur ersichtlich werden. Was ist dabei für die gesetzliche…
Das BAG wird am 24.6.2025 unter dem Aktenzeichen 3 AZR 158/24 für die Praxis sehr relevante Fragen beantworten. Unter anderem wird es um die Frage gehen, ob und wie vermögenswirksame Leistungen auf…
Die Grundrente ist eine Aufwertung von gesetzlichen Rentenentgeltpunkten für Menschen, die besonders lange eingezahlt, aber relativ wenig verdient und damit wenig gesetzliche Rente erdient haben. Das…
Zwischen den Interessen des Arbeitgebers an schlanken Verwaltungsprozessen einerseits und der Berücksichtigung der individuellen Situation des Arbeitnehmers andererseits kann es zum Zielkonflikt…