Am 01.06.2017 hat der Bundestag das BRSG in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Nach längerem Ringen konnte ein Kompromiss erreicht werden.
Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU und der SPD, der sich gerade in der letzten Abstimmungsrunde befindet, enthält zahlreiche Details, von denen Teile schon im Vorfeld „durchgesickert“ waren. Am 31.05.2017 stand das BRSG in der nicht-öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales auf der Tagesordnung. Dort findet sich auch ein Antrag des Bündnis 90/Die Grünen für eine faire und nachhaltige betriebliche Altersversorgung und ein stabiles Drei-Säulen-System. Voraussichtlich am 07.07.2017 soll das BRSG vom Bundesrat verabschiedet werden, damit es zum 01.01.2018 in Kraft treten kann. Weitere Informationen finden Sie hier.
Alle Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge für das Alter in einer Übersicht zu bündeln, ist das Ziel der digitalen Rentenübersicht. Für Vermittler kann das Portal ein…
Dr. Henriette Meissner, Per Protoschill, Die Stuttgarter
Der Pensionssicherungsverein (PSVaG) legte am 16.4.2024 den Geschäftsbericht für 2023 vor. Danach stiegen die Sicherungsfälle verglichen mit 2022 um ganze 52%. In absoluten Zahlen von 275…
Die Frage, ob ein Tarifvertrag, der aus einer Zeit vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Zuschusspflicht des § 1a Abs. 1a BetrAVG (2019) stammt, den Zuschuss wirksam modifizieren kann oder nicht, war…
Der GKV-Spitzenverband klärt in seinem aktualisierten Schreiben u. a. Fragen der Verzinsung bei zu viel gezahlten Beiträgen zur Pflegeversicherung. Der GKV-Spitzenverband hat sein Schreiben…