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Der Beitragssatz für die Insolvenzsicherung von Betriebsrenten steigt wieder

Der PSVaG hat den Beitragssatz von 2,1 Promille festgelegt und damit gegenüber dem Vorjahr minimal erhöht. Die Prognose aus der Jahresmitte von 2,5 Promille wurde aber unterschritten.

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
13.12.2018
Der Beitragssatz für die Insolvenzsicherung von Betriebsrenten steigt wieder
© Kittipong33 | Shutterstock

Der PSVaG hat den Beitragssatz von 2,1 Promille festgelegt und damit gegenüber dem Vorjahr minimal erhöht. Die Prognose aus der Jahresmitte von 2,5 Promille wurde aber unterschritten.

Der Beitrag zur Insolvenzsicherung steigt 2018 von 2,0 auf 2,1 Promille. Dies hat der Aufsichtsrat des PSVaG entschieden. Der Beitragssatz wird auf die von den Arbeitgebern bis zum 30.9.2018 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage bezogen. Die rund 92.500 Mitgliedsunternehmen des PSV müssen damit 2018 rund 725 Mio. Euro an Beiträgen zahlen (Vorjahr 678 Mio. Euro). Der Beitragssatz hängt von der Entwicklung der Insolvenzen und damit der Schadenentwicklung des PSVaG ab. Zur Jahresmitte war der PSVaG noch von einem Beitragssatz in Höhe von 2,5 Promille ausgegangen. Ein Vorschuss für 2019 wird nicht erhoben.

Bild von Frank Wörner

Beitrag von:

Frank Wörner

Jurist Grundsatzfragen Recht bAV, Die Stuttgarter

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