Der Beitragssatz für die Insolvenzsicherung von Betriebsrenten steigt wieder
Der PSVaG hat den Beitragssatz von 2,1 Promille festgelegt und damit gegenüber dem Vorjahr minimal erhöht. Die Prognose aus der Jahresmitte von 2,5 Promille wurde aber unterschritten.
Der PSVaG hat den Beitragssatz von 2,1 Promille festgelegt und damit gegenüber dem Vorjahr minimal erhöht. Die Prognose aus der Jahresmitte von 2,5 Promille wurde aber unterschritten.
Der Beitrag zur Insolvenzsicherung steigt 2018 von 2,0 auf 2,1 Promille. Dies hat der Aufsichtsrat des PSVaG entschieden. Der Beitragssatz wird auf die von den Arbeitgebern bis zum 30.9.2018 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage bezogen. Die rund 92.500 Mitgliedsunternehmen des PSV müssen damit 2018 rund 725 Mio. Euro an Beiträgen zahlen (Vorjahr 678 Mio. Euro). Der Beitragssatz hängt von der Entwicklung der Insolvenzen und damit der Schadenentwicklung des PSVaG ab. Zur Jahresmitte war der PSVaG noch von einem Beitragssatz in Höhe von 2,5 Promille ausgegangen. Ein Vorschuss für 2019 wird nicht erhoben.
Die Direktversicherung ist einer der beliebtesten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Folglich treibt auch viele versorgte Arbeitnehmer die Frage nach den Abzügen in der…
Immer mehr Beschäftigte arbeiten im Rentenalter weiter. Für Vermittler entsteht daraus ein konkreter Beratungsanlass, da Sozialversicherung, Aktivrente und bAV sauber und zusammen gedacht werden…
Der gesetzliche Insolvenzschutz in der bAV ist wichtig, aber nicht der einzige Sicherungsmechanismus. Bei der Frage, ob die Anwartschaft vor der Insolvenz des Arbeitgebers geschützt ist, kann die…
Die Entgelttransparenzrichtlinie erhöht den Druck auf Unternehmen, Vergütungsbestandteile nachvollziehbar und geschlechtsneutral zu strukturieren. Das betrifft auch die bAV – und schafft neue…