Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Die Ampel zur Altersvorsorge (Teil 2: betriebliche und private Altersvorsorge)

Was sagt der Koalitionsvertrag zur Zukunft der Altersvorsorge? Die Highlights aus dem Koalitionsvertrag 2021–2025 der Ampel. Im zweiten Teil der Blick auf die zweite und dritte Säule (S. 73–75).

Bild von Dr. Henriette Meissner
Dr. Henriette Meissner, Die Stuttgarter
26.11.2021
Die Ampel zur Altersvorsorge (Teil 2: betriebliche und private Altersvorsorge)
© shutterstock | Foto-Ruhrgebiet

Was sagt der Koalitionsvertrag zur Zukunft der Altersvorsorge? Die Highlights aus dem Koalitionsvertrag 2021–2025 der Ampel. Im zweiten Teil der Blick auf die zweite und dritte Säule (S. 73–75).

1. Was wird zur zweiten Säule der Altersvorsorge der betrieblichen Altersversorgung gesagt?

Endlich sollen mehr Aktien (Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen) in der bAV erlaubt sein. Das ist – richtig gemacht – sehr gut. Ansonsten wird nur das Sozialpartnermodell erwähnt. Dabei gäbe es so viele Ansatzpunkte.

„Neben der gesetzlichen Rente bleiben die betriebliche wie private Altersvorsorge wichtig für ein gutes Leben im Alter. Die betriebliche Altersversorgung wollen wir stärken, unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen. Zusätzlich muss das mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits in der vorletzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte Sozialpartnermodell nun umgesetzt werden.“

Und beim Thema Start-Ups (S. 30) erfährt man, dass auch die Versicherungswirtschaft und Pensionskassen dort investieren können sollen:

„Wir wollen ermöglichen, dass privates Kapital institutioneller Anleger, wie Versicherungen und Pensionskassen, für die Startup-Finanzierung mobilisiert werden kann.“

2. Was kommt in der privaten Altersvorsorge?

Das ist das „Land“ der Prüfaufträge. Hier gibt es einen Prüfauftrag für den sogenannten Bürgerfonds (öffentlich verantworteten Fonds). Es soll ferner geprüft werden, ob private Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester anerkannt werden – das impliziert eine Abkehr von 100%-Beitragsgarantie. Insbes. untere Einkommensgruppen sollen von dieser möglichen Förderung profitieren. Für Riester gibt es Bestandsschutz.

„Wir werden das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren. Wir werden dazu das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit prüfen. Daneben werden wir die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester prüfen. Eine Förderung soll Anreize für untere Einkommensgruppen bieten, diese Produkte in Anspruch zu nehmen. Es gilt ein Bestandschutz für laufende Riester-Verträge.“

3. Die Absicherung der Selbständigen

In der letzten Legislatur letztlich auch an Corona gescheitert, soll der „Wiedergänger“ der Altersvorsorge endlich realisiert werden: die Vorsorgepflicht für Selbständige – mit Opting-Out für eine private Vorsorge.

„Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen. Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Bei jeder Gründung gilt jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren.“

Und endlich soll auch die geförderte zusätzliche private Altersvorsorge („Riester“ oder dessen Nachfolger*in) für Selbständige geöffnet werden – was lange währt, könnte endlich gut werden:

„Die geförderte zusätzliche private Altersvorsorge steht allen Erwerbstätigen offen.“

Eine wichtige Entlastung für Selbständige findet im Bereich der Krankenversicherung statt:

„Wir entlasten Selbstständige dadurch, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden.“

Zurück zu Teil 1
Bild von Dr. Henriette Meissner

Beitrag von:

Dr. Henriette Meissner

Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

Das könnte Sie auch interessieren

„Mit Aufklärung ein Vertrauensverhältnis schaffen“
Frauen & Altersvorsorge

„Mit Aufklärung ein Vertrauensverhältnis schaffen“

Arbeitgeber können eine wesentliche Rolle dabei spielen, die finanzielle Situation von Frauen zu verbessern. Wie sie das schaffen und nebenbei auch dem Arbeitskräftemangel ein Schnippchen schlagen,…

bAVheute
07.05.2025
Der Koalitionsvertrag ist unterschrieben – was das für die (betriebliche) Altersversorgung bedeutet
bAV und Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag ist unterschrieben – was das für die (betriebliche) Altersversorgung bedeutet

Jetzt trägt der Koalitionsvertrag auch die notwendigen Unterschriften und ist somit Grundlage des Regierungshandelns für die kommende Legislatur. Betriebliche Altersversorgung – einfacher,…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
05.05.2025
Wohlverhalten und Weiterbildung schützen vor Schadenersatz – warum Die Stuttgarter Maklerqualifizierung stets besonders unterstützt
Qualifizierung und Dokumentation immer wichtiger

Wohlverhalten und Weiterbildung schützen vor Schadenersatz – warum Die Stuttgarter Maklerqualifizierung stets besonders unterstützt

Ein Urteil des OLG Zweibrücken zum Schadenersatz wegen Verletzung der Beratungsverpflichtungen verdeutlicht die Bedeutung der Dokumentation. Wohlverhalten und Kundennutzen Das Stichwort…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
24.04.2025
Verordnungsentwurf zur Meldung von Verdachtsfällen nach dem Geldwäschegesetz
Neuer Entwurf zur Geldwäschemeldung

Verordnungsentwurf zur Meldung von Verdachtsfällen nach dem Geldwäschegesetz

Der Entwurf konkretisiert die Meldepflicht nach dem Geldwäschegesetz – Vermittler sind gefordert, ihre internen Abläufe anzupassen, um regulatorischen Anforderungen zu genügen. Vermittler sind…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
23.04.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2025

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.