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Die Ampel zur Altersvorsorge (Teil 2: betriebliche und private Altersvorsorge)

Was sagt der Koalitionsvertrag zur Zukunft der Altersvorsorge? Die Highlights aus dem Koalitionsvertrag 2021–2025 der Ampel. Im zweiten Teil der Blick auf die zweite und dritte Säule (S. 73–75).

Bild von Dr. Henriette Meissner
Dr. Henriette Meissner, Die Stuttgarter
26.11.2021
Die Ampel zur Altersvorsorge (Teil 2: betriebliche und private Altersvorsorge)
© shutterstock | Foto-Ruhrgebiet

Was sagt der Koalitionsvertrag zur Zukunft der Altersvorsorge? Die Highlights aus dem Koalitionsvertrag 2021–2025 der Ampel. Im zweiten Teil der Blick auf die zweite und dritte Säule (S. 73–75).

1. Was wird zur zweiten Säule der Altersvorsorge der betrieblichen Altersversorgung gesagt?

Endlich sollen mehr Aktien (Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen) in der bAV erlaubt sein. Das ist – richtig gemacht – sehr gut. Ansonsten wird nur das Sozialpartnermodell erwähnt. Dabei gäbe es so viele Ansatzpunkte.

„Neben der gesetzlichen Rente bleiben die betriebliche wie private Altersvorsorge wichtig für ein gutes Leben im Alter. Die betriebliche Altersversorgung wollen wir stärken, unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen. Zusätzlich muss das mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits in der vorletzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte Sozialpartnermodell nun umgesetzt werden.“

Und beim Thema Start-Ups (S. 30) erfährt man, dass auch die Versicherungswirtschaft und Pensionskassen dort investieren können sollen:

„Wir wollen ermöglichen, dass privates Kapital institutioneller Anleger, wie Versicherungen und Pensionskassen, für die Startup-Finanzierung mobilisiert werden kann.“

2. Was kommt in der privaten Altersvorsorge?

Das ist das „Land“ der Prüfaufträge. Hier gibt es einen Prüfauftrag für den sogenannten Bürgerfonds (öffentlich verantworteten Fonds). Es soll ferner geprüft werden, ob private Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester anerkannt werden – das impliziert eine Abkehr von 100%-Beitragsgarantie. Insbes. untere Einkommensgruppen sollen von dieser möglichen Förderung profitieren. Für Riester gibt es Bestandsschutz.

„Wir werden das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren. Wir werden dazu das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit prüfen. Daneben werden wir die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester prüfen. Eine Förderung soll Anreize für untere Einkommensgruppen bieten, diese Produkte in Anspruch zu nehmen. Es gilt ein Bestandschutz für laufende Riester-Verträge.“

3. Die Absicherung der Selbständigen

In der letzten Legislatur letztlich auch an Corona gescheitert, soll der „Wiedergänger“ der Altersvorsorge endlich realisiert werden: die Vorsorgepflicht für Selbständige – mit Opting-Out für eine private Vorsorge.

„Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen. Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Bei jeder Gründung gilt jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren.“

Und endlich soll auch die geförderte zusätzliche private Altersvorsorge („Riester“ oder dessen Nachfolger*in) für Selbständige geöffnet werden – was lange währt, könnte endlich gut werden:

„Die geförderte zusätzliche private Altersvorsorge steht allen Erwerbstätigen offen.“

Eine wichtige Entlastung für Selbständige findet im Bereich der Krankenversicherung statt:

„Wir entlasten Selbstständige dadurch, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden.“

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Bild von Dr. Henriette Meissner

Beitrag von:

Dr. Henriette Meissner

Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

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