Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Die wichtigsten Fakten zum Sozialpartner-Modell

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, will das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) schnellstens verabschieden. Kernelement ist ein sechster Durchführungsweg über die Sozialpartner.

Bild von Dr. Henriette Meissner
Dr. Henriette Meissner, Die Stuttgarter
20.03.2017
Die wichtigsten Fakten zum Sozialpartner-Modell
© LaMiaFotografia | Shutterstock

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, will das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) schnellstens verabschieden. Kernelement ist ein sechster Durchführungsweg über die Sozialpartner.

„Jeder muss die Möglichkeit erhalten, seinen Lebensstandard auch im Alter halten zu können“, eröffnete Andrea Nahles ihre Rede zur ersten Lesung über das BRSG Mitte März im Bundestag. Als Fundament dient dafür weiterhin die gesetzliche Rente, trotz aller Herausforderungen des Umlageverfahrens. Umso wichtiger sei die zusätzliche Vorsorge, wobei die Ministerin die Betriebsrente zur „wichtigsten und kostengünstigsten Zusatzversorgung im Alter“ erhob.   
Durch das BRSG sollen die größten Hemmnisse der Vergangenheit (Haftungsrisiko für Arbeitgeber oder Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter) abgebaut werden, um die bAV-Verbreitung zu fördern.

So soll die Betriebsrente gestärkt werden.

1. Sozialpartnermodell als zusätzlicher Durchführungsweg
Die Sozialpartner (Arbeitgeber und Tarifparteien) können Betriebsrenten-Systeme für Betriebe und Branchen vereinbaren. Über Tarifverträge können Betriebsrenten ohne Haftung des Arbeitgebers für die spätere Betriebsrente (reine Beitragszusage) vereinbart werden. Ansprüche der Arbeitnehmer richten sich dann ausschließlich an die Versorgungseinrichtungen.

2. Zielrente
Die Sozialpartner vereinbaren eine Zielrente und verzichten damit auf Garantien und Mindestleistungen. Die Rentenzusage erfolgt erst zu Rentenbeginn, das Niveau ist nach unten abgesichert und kann sich über die Rentenbezugsdauer nach oben steigern. Über die Einhaltung der Regeln für Zielrenten bezüglich Kapitalanlage und Risikomanagement wacht die BaFin.

3. Sozialpartner in der Pflicht
Als Gegenleistung zur Haftungsbefreiung sichern die Arbeitgeber die Zielrenten durch Sicherungsbeiträge ab.
pei einer Entgeltumwandlung müssen mindestens 15 Prozent der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers wieder in die Versorgungseinrichtung fließen.
Sozialpartner müssen sich an der Steuerung und Durchführung beteiligen. Entweder über eine eigene Einrichtung oder der Beteiligung an einer bestehenden.

4. Opting-Out
Arbeitgeber können ganze Belegschaften automatisch in ihre bAV aufnehmen. Jeder Arbeitnehmer hat jedoch das Recht, dem zu widersprechen.

5. Freibetrag auf die Grundsicherung
Um vor allem Geringverdiener zur bAV zu ermutigen, gewährt der Staat einen monatlichen Freibetrag von 200 Euro, der auf eine eventuelle Grundsicherung im Alter nicht angerechnet würde.

Bild von Dr. Henriette Meissner

Beitrag von:

Dr. Henriette Meissner

Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

Das könnte Sie auch interessieren

bAV-Verträge von Aktivrentnern prüfen
Weiterarbeiten nach der Rente

bAV-Verträge von Aktivrentnern prüfen

Wer Fachkräfte länger im Unternehmen halten will, sollte die bAV von Aktivrentnern im Blick behalten. Gerade für Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, kann eine…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
14.04.2026
Renditechancen in der bAV gefragt
Erfolgsmodell comfort+

Renditechancen in der bAV gefragt

In der bAV steigt der Druck, Lösungen zu finden, die Renditechancen bieten und schlank im Alltag zu managen sind. Genau diese Kombination wird für Arbeitgeber, aber auch für bAV-Vermittler immer…

Bild von Sebastian Schäfer
Sebastian Schäfer, Die Stuttgarter
14.04.2026
Unterstützungskasse: Versorgungsbezug bei DRV-Zahlung?
LSG-Urteil

Unterstützungskasse: Versorgungsbezug bei DRV-Zahlung?

Ist eine Unterstützungskassenleistung kein beitragspflichtiger Versorgungsbezug, wenn sie dazu verwendet wird, eine abschlagsfreie vorgezogene gesetzliche Altersrente zu bekommen? Folgende…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
14.04.2026
Einsprüche gegen 6 %-Zinsfuß bei Teilwertberechnung zurückgewiesen
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder

Einsprüche gegen 6 %-Zinsfuß bei Teilwertberechnung zurückgewiesen

Eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder ist ein Verwaltungsakt, der sich an eine unbestimmte Vielzahl von Personen richtet und Masseneinsprüche zu einer ähnlichen…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
30.03.2026
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.