Am 29.7.2020 hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) den Referenten-Entwurf zur digitalen Rentenübersicht zur Stellungnahme an die Verbände gegeben.
Konkret geht es um den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen – Gesetz Digitale Rentenübersicht.
Sehr eng getakteter Zeitplan
bis 10.8.2020 Frist für die Stellungnahme der Verbände
12.8.2020 Virtuelle Anhörung auf Ministerialebene
26.8.2020 Beratung im Bundeskabinett
Ende 2020 Inkrafttreten am Tag nach der Verkündigung
Entwicklungsphase
Mitte 2022 Beginn der ersten freiwilligen Betriebsphase (21 Monate nach Inkrafttreten)
Ende 2023 voraussichtlicher Pflichtbetrieb für die betroffenen Versorgungseinrichtungen mit angemessenen Übergangsfristen (Beginn des Pflichtbetriebs wird durch Rechtsverordnung später festgelegt).
Nun ist er da, der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Und wie auch in den Koalitionsverträgen aller Vorgängerregierungen finden sich darin Passagen zur (betrieblichen)…
In seiner Pressemitteilung vom 11.4.2025 hat der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) über die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2024 für sein 50. Geschäftsjahr informiert. Danach lag das…
Stuttgart, 10. April 2025 – Die Stuttgarter hat den mit 1.000 Euro dotierten Preis für hervorragende Hochschularbeiten in der betrieblichen Altersversorgung nunmehr zum vierzehnten Mal auf dem…
Auch im Jahr 2025 beschäftigt der gesetzlich verpflichtende Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG immer wieder die Gerichte. Zuletzt wurde auf bAVheute über ein Urteil des BAG zur Frage…