Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Erstes Urteil zum neuen Freibetrag bei Betriebsrenten

Kaum ist zum 1.1.2020 die Neuregelung eines Freibetrags für Betriebsrenten (§ 226 Abs. 2 SGB V) in Kraft getreten, gibt es auch schon ein erstinstanzliches Urteil zur Anwendung des neuen Freibetrags.

Bild von Dr. Henriette Meissner
Dr. Henriette Meissner, Die Stuttgarter
30.04.2020
Erstes Urteil zum neuen Freibetrag bei Betriebsrenten
© shutterstock | BCFC

Kaum ist zum 1.1.2020 die Neuregelung eines Freibetrags für Betriebsrenten (§ 226 Abs. 2 SGB V) in Kraft getreten, gibt es auch schon ein erstinstanzliches Urteil zur Anwendung des neuen Freibetrags.

Die Klägerin, eine Betriebsrentnerin, bezieht zwei Betriebsrenten und wollte klären, wie denn der neue Freibetrag auf die beiden Betriebsrenten aufzuteilen ist. 

Bild von Dr. Henriette Meissner

Beitrag von:

Dr. Henriette Meissner

Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

Das könnte Sie auch interessieren

Bewerbungsphase für den Stuttgarter bAV-Preis 2026 gestartet
Nachwuchs in der bAV fördern

Bewerbungsphase für den Stuttgarter bAV-Preis 2026 gestartet

Auch 2026 zeichnet die Stuttgarter wieder herausragende Abschlussarbeiten zur betrieblichen Altersversorgung aus. Gesucht werden wissenschaftlich fundierte Arbeiten mit klarem Praxisbezug. Die…

bAVheute
12.03.2026
GGF: Steuerliche Anerkennung arbeitnehmerfinanzierter Pensionszusagen erleichtert
BFH zur Fremdüblichkeit einer GGF-Entgeltumwandlung

GGF: Steuerliche Anerkennung arbeitnehmerfinanzierter Pensionszusagen erleichtert

Eine arbeitnehmerfinanzierte Zusage für einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist auch dann fremdüblich, wenn sie ohne Einhaltung einer Probezeit und unmittelbar oder kurze Zeit nach Neugründung…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
26.02.2026
Entgeltumwandlung bei Geschäftsführern – Garantieverzinsung über risikoarmem Marktzins führt zur Mischfinanzierung
BFH zur Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlung bei Geschäftsführern – Garantieverzinsung über risikoarmem Marktzins führt zur Mischfinanzierung

BFH schreibt seine Rechtsprechung zu durch Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusagen bei Geschäftsführern fort. Wird die einem Geschäftsführer zugesagte Pension ausschließlich durch…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
20.02.2026
bAV in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten – der Schutz vor der Insolvenz des Arbeitgebers
bAV-Sicherung bei Unternehmensinsolvenz

bAV in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten – der Schutz vor der Insolvenz des Arbeitgebers

Tue Gutes und sprich darüber. Im Rahmen der Absicherung von bAV-Anwartschaften und Leistungen bei Insolvenz des Unternehmens passiert das leider viel zu wenig. Zeit, darüber zu sprechen. Nachfolgend…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
20.02.2026
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.