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Finale: Das endgültige BMF-Schreiben zum BRSG liegt vor

Nun ist sie da, die Endfassung des BMF-Schreibens zum Betriebsrentenstärkungsgesetz. bAVheute.de stellt Ihnen die Neuerungen im steuerlichen Bereich als übersichtlichen Download bereit – inklusiver wichtiger Hinweise für Ihre bAV-Praxis.

Bild von Dr. Henriette Meissner
Dr. Henriette Meissner, Die Stuttgarter
22.12.2017
Finale: Das endgültige BMF-Schreiben zum BRSG liegt vor
Dr. Henriette Meissner © Die Stuttgarter

Nun ist sie da, die Endfassung des BMF-Schreibens zum Betriebsrentenstärkungsgesetz. bAVheute.de stellt Ihnen die Neuerungen im steuerlichen Bereich als übersichtlichen Download bereit – inklusiver wichtiger Hinweise für Ihre bAV-Praxis.

Die Zeit drängt. Schon zum 01.01.2018 soll das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das zahlreiche tiefgreifende Neuerungen auch im steuerlichen Bereich enthält, in Kraft treten. Am 11.12.2017 wurde nun die Endfassung des BMF-Schreibens, dessen Entwurfsfassung schon Anfang Oktober auf der Webseite des BMF veröffentlicht wurde, veröffentlicht. Das Schreiben mit Datum vom 06.12.2017 ersetzt – bis auf wenige Ausnahmen – den zweiten Teil des BMF-Schreibens vom 24.07.2013 zur bAV und ist ab 01.01.2018 anzuwenden. 

Das jetzt vorliegende BMF-Schreiben mit immerhin 51 Seiten nimmt nur zur bAV Stellung und ist (leider) neu nummeriert. Es wird ein weiteres BMF-Schreiben (vormals Teil 1 des Schreibens vom 24.07.2013) zur privaten geförderten Altersversorgung noch in diesem Jahr erwartet.

Hier können Sie sich alle steuerlichen Änderungen in einer übersichtlichen Zusammenfassung gesammelt herunterladen.

Bild von Dr. Henriette Meissner

Beitrag von:

Dr. Henriette Meissner

Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

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