Nun ist sie da, die Endfassung des BMF-Schreibens zum Betriebsrentenstärkungsgesetz. bAVheute.de stellt Ihnen die Neuerungen im steuerlichen Bereich als übersichtlichen Download bereit – inklusiver wichtiger Hinweise für Ihre bAV-Praxis.
Die Zeit drängt. Schon zum 01.01.2018 soll das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das zahlreiche tiefgreifende Neuerungen auch im steuerlichen Bereich enthält, in Kraft treten. Am 11.12.2017 wurde nun die Endfassung des BMF-Schreibens, dessen Entwurfsfassung schon Anfang Oktober auf der Webseite des BMF veröffentlicht wurde, veröffentlicht. Das Schreiben mit Datum vom 06.12.2017 ersetzt – bis auf wenige Ausnahmen – den zweiten Teil des BMF-Schreibens vom 24.07.2013 zur bAV und ist ab 01.01.2018 anzuwenden.
Das jetzt vorliegende BMF-Schreiben mit immerhin 51 Seiten nimmt nur zur bAV Stellung und ist (leider) neu nummeriert. Es wird ein weiteres BMF-Schreiben (vormals Teil 1 des Schreibens vom 24.07.2013) zur privaten geförderten Altersversorgung noch in diesem Jahr erwartet.
Hier können Sie sich alle steuerlichen Änderungen in einer übersichtlichen Zusammenfassung gesammelt herunterladen.