Gekürzte Pensionskassenleistung: PSV nicht in jedem Fall in der Pflicht
Die Novellierung des BetrAVG klärt, wer für eine gekürzte Pensionskassenleistung einsteht, wenn der Arbeitgeber insolvent ist. Aber wie sieht es mit sog. Altfällen aus? Mit dieser Frage hatte sich das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil von 21.7.2020 (3 AZR 142/16) zu beschäftigen.
Die Novellierung des BetrAVG klärt, wer für eine gekürzte Pensionskassenleistung einsteht, wenn der Arbeitgeber insolvent ist. Aber wie sieht es mit sog. Altfällen aus? Mit dieser Frage hatte sich das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil von 21.7.2020 (3 AZR 142/16) zu beschäftigen.
Für Sicherungsfälle ab 1.1.2022 gilt, dass der vollständige PSV-Schutz greift und auch bereits bestehende Betriebsrenten und Anwartschaften umfasst sind.
Tritt der Sicherungsfall vor dem 1.1.2022 ein, prüft der PSV, ob die Kriterien des EuGH-Urteils erfüllt sind. Also insbesondere das Kriterium,
dass mindestens 50 % der Betriebsrente geschützt sein müssen und
ob der Betriebsrentner durch die Kürzung nicht unter die Armutsgefährdungsschwelle fällt.
Alle Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge für das Alter in einer Übersicht zu bündeln, ist das Ziel der digitalen Rentenübersicht. Für Vermittler kann das Portal ein…
Dr. Henriette Meissner, Per Protoschill, Die Stuttgarter
Der Pensionssicherungsverein (PSVaG) legte am 16.4.2024 den Geschäftsbericht für 2023 vor. Danach stiegen die Sicherungsfälle verglichen mit 2022 um ganze 52%. In absoluten Zahlen von 275…
Die Frage, ob ein Tarifvertrag, der aus einer Zeit vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Zuschusspflicht des § 1a Abs. 1a BetrAVG (2019) stammt, den Zuschuss wirksam modifizieren kann oder nicht, war…
Der GKV-Spitzenverband klärt in seinem aktualisierten Schreiben u. a. Fragen der Verzinsung bei zu viel gezahlten Beiträgen zur Pflegeversicherung. Der GKV-Spitzenverband hat sein Schreiben…