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Gezerre um Verbeitragung von Betriebsrenten geht weiter

Die volle Verbeitragung von Betriebsrenten scheint der Wiedergänger aller Hindernisse für die Verbreitung von Betriebsrenten zu sein und der politische Druck ist weiterhin hoch, hier etwas zu ändern.

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
10.04.2019
Gezerre um Verbeitragung von Betriebsrenten geht weiter
© canadastock | shutterstock

Die volle Verbeitragung von Betriebsrenten scheint der Wiedergänger aller Hindernisse für die Verbreitung von Betriebsrenten zu sein und der politische Druck ist weiterhin hoch, hier etwas zu ändern.

Das Thema wird regelmäßig von der Presse aufgegriffen und ist in der öffentlichen Wahrnehmung sehr präsent. Erinnert sei an dieser Stelle, dass der Arbeitgeber-Zuschuss i.H.v. 15 % zu einer Entgeltumwandlung, der seit 1.1.2019 für Neufälle gilt, als Maßnahme gedacht war, um die Asymmetrie der Ersparnis und der Verbeitragung zu mindern. Das war aufgrund der zeitlichen Verschiebung (Zuschuss heute – Verbeitragung sehr viel später) auch nicht anders zu erwarten.

Rückkehr zum halben Beitragssatz?

Bayern hat am 15.3.2019 (Drs. 645/18 vom 18.12.2018) einen Beschlussantrag auf die Tagesordnung des Bundesrates setzen lassen:
„Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, wie die sogenannte Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) prospektiv beendet oder reduziert werden kann. Dabei sind insbesondere die Möglichkeiten der Halbierung der Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase und der Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag zu prüfen. Ergänzend muss auch geprüft werden, wie im Falle der Umsetzung die Mindereinnahmen der GKV kompensiert werden können. Aus Sicht der Länder sollte eine Finanzierung über eine Erhöhung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds erfolgen.“

Umwandlung der Freigrenze genau bedenken

Bei der Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag ist allerdings Vorsicht und Expertenrat geboten. Denn hier werden nicht nur Betriebsrenten, sondern auch andere Einkünfte, wie z. B. nebenberufliche Einkünfte aus Photovoltaik-Anlagen, berücksichtigt. „Zudem wird die Bundesregierung gebeten, die am 6. Juni 2018 eingesetzte Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ ergänzend mit der Prüfung zu beauftragen, wie die Attraktivität der Betrieblichen Altersvorsorge weiter gesteigert werden kann.“

Erste positive Signale kamen von der 20. Handelsblatt-Jahrestagung bAV. Sowohl das Finanz- als auch das Arbeitsministeriums äußerten sich dahingehend, dass noch in dieser Legislaturperiode eine Lösung gefunden werden soll. Einziger Wermutstropfen: Die Finanzierung. Noch ist unklar, wie die erwarteten Einnahmeausfälle von geschätzten 3 Mrd. Euro gegenfinanziert werden sollen.

Bild von Frank Wörner

Beitrag von:

Frank Wörner

Jurist Grundsatzfragen Recht bAV, Die Stuttgarter

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