Arbeitgeber scheinen empfänglich, um über die Möglichkeiten des bAV-Förderbetrages für Niedrigverdiener aufgeklärt zu werden. Über 80.000 Arbeitgeber nutzen den Zuschuss bereits.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde 2018 der bAV-Förderbetrag für „Niedrigverdiener“ eingeführt. Der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss von 30 % des Beitrags für arbeitgeberfinanzierte Versorgungen, wenn der Arbeitnehmer weniger als 2.575 Euro pro Monat verdient. Denn gerade in dieser Zielgruppe ist die Gefahr der Altersarmut besonders hoch und die Eigenvorsorge eher niedrig.
Nun zeigt die aktuelle Auswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis), dass diese Förderung offenbar sehr zielgenau wirkt und zunehmend genutzt wird.
Über 82.000 Arbeitgeber nutzten den Zuschuss
Im Jahr 2020 hat der deutsche Staat die betriebliche Altersversorgung von Niedrigverdienern mit 175,5 Millionen Euro bezuschusst. Das Fördervolumen war damit fast doppelt so hoch wie im Vorjahr (89,1 Millionen Euro). Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, wurde der staatliche Zuschuss im dritten Jahr nach seiner Einführung von fast 82.100 Arbeitgebern in Deutschland für über eine Million Beschäftigte mit niedrigen Bruttolöhnen genutzt.
Damit nahmen 4,2 % aller Arbeitgeber diese Fördermöglichkeit in Anspruch (2019: 3,4 %; 2018: 2,5 %). Im Durchschnitt wurden 171 Euro pro Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer gewährt (2019: 120 Euro).
Die verstärkte Inanspruchnahme der Förderung war für alle Betriebsgrößen zu beobachten. Wie bereits im Vorjahr verzeichneten im Jahr 2020 große Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten den größten Zuwachs des Fördervolumens: Die angerechnete Summe stieg um 60,2 Millionen Euro auf 120,6 Millionen Euro. Die Großbetriebe machten mit 190 Euro im Durchschnitt auch die höchsten Beträge pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer geltend.
In absoluten Zahlen legten die Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten am meisten zu: Wie im Vorjahr führten rund 9.400 Betriebe diese Betriebsrente zusätzlich ein. Damit beteiligten sich 3,1 % der 1,4 Millionen Kleinstbetriebe (bis 10 Beschäftigte) in Deutschland an der Betriebsrentenförderung. Bei den kleinen (11 bis 50 Beschäftigte) und mittleren Betrieben (51 bis 250 Beschäftigte) waren es 6 beziehungsweise 8,7 %. Bei den großen Betrieben (ab 251 Beschäftigte) 14,5 %. Die Höhe der staatlichen Zuwendung war mit durchschnittlich 97 Euro pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer in den Kleinstbetrieben am geringsten.
Positiver Ausblick auf erhöhte Förderbeträge
Eine wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung war, dass es der Arbeitgeber eine neue arbeitgeberfinanzierte Versorgung einrichtet – Altzusagen wurden nicht gefördert. Daher zeigt die Zahl sehr deutlich, dass die Förderung die richtigen Anreize setzt, damit die Niedrigverdiener zielgenau gefördert werden.
Dabei darf es nicht verwundern, dass Großbetriebe die Liste der Nutzer anführen. Denn dort sind insbes. Personalabteilungen für eine Analyse neuer Fördermöglichkeiten und deren Umsetzung gerüstet. Die Großbetriebe machen es vor und in einem nächsten Schritt folgen dann die kleineren Betriebe. Auch das lässt sich an der Statistik ablesen. Auch die Erhöhung der Einkommensgrenze 2020 von 2.200 auf 2.575 Euro und die Verdoppelung des Förderbeitrags von 144 auf 288 Euro dürften wahrscheinlich die positive Entwicklung begünstigt haben.
Auch Vermittler scheinen sich mittlerweile auch auf den Förderbetrag einzustellen. Denn die Versicherungsverträge müssen eine wichtige Voraussetzung zur Förderfähigkeit erfüllen: Sie müssen ungezillmert sein.
In Zukunft wird die Nachfrage nach förderfähigen Produkten weiter steigen und die Versorgung von Niedrigverdienern verbessert werden. Auf der Wunschliste für die Politik steht eine Dynamisierung der Einkommensgrenze, damit nicht die nächste Gehaltserhöhung dazu führt, dass Arbeitnehmer aus der Förderung fallen, und eine Erhöhung der Arbeitgeber-Förderung auf mehr als 30 %, damit auch Kleinunternehmen, bei denen Lohnkosten eine wichtige Rolle spielen, noch mehr ihre Arbeitnehmer mit einer Betriebsrente versorgen.