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Keine zusätzlichen Rentenansprüche durch die Aktienrente

Die Idee einer Aktienrente ist ein Paradigmenwechsel in der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch weiterhin gilt: Wer mehr Rente will, muss selbst vorsorgen.

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
08.12.2022
Keine zusätzlichen Rentenansprüche durch die Aktienrente
© shutterstock | Wirestock Creators

Die Idee einer Aktienrente ist ein Paradigmenwechsel in der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch weiterhin gilt: Wer mehr Rente will, muss selbst vorsorgen.

Das aktuelle System der Umlagefinanzierung lässt sich kurz damit beschreiben, dass die heutigen Beitragszahler die Renten der heutigen Rentenbezieher leisten. Das funktioniert aktuell nur noch durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. So ist von Seiten des BMAS zu lesen, dass „Mittel aus dem Bundeshaushalt seit einigen Jahren gut 30 % der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung decken.“ Das waren zuletzt 100 Milliarden Euro.

Das Problem der Unterfinanzierung soll durch einen Paradigmenwechsel angegangen werden. Weg von der reinen Umlagefinanzierung hin zu einer Mischform zwischen Umlagefinanzierung und Kapitaldeckung. Bei einer kapitalgedeckten Rente bauen die Beitragszahler einen Kapitalstock auf, aus dem dann später ihre Renten finanziert werden.

Was sagt der Koalitionsvertrag dazu?

Die Koalitionspartner aus SPD, Grünen und FDP formulieren das wie folgt:

„Wir halten das Rentenniveau stabil, erweitern die gesetzliche Rentenversicherung um eine teilweise Kapitaldeckung (…)
Diese teilweise Kapitaldeckung soll als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet werden und global anlegen. Dazu werden wir in einem ersten Schritt der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2022 aus Haushaltsmitteln einen Kapitalstock von 10 Milliarden Euro zuführen. Der kapitalgedeckte Teil der gesetzlichen Rente muss für das Kollektiv der Beitragszahler dauerhaft eigentumsgeschützt sein.“

Lesen Sie hier, was der Koalitionsvertrag sonst noch zum Thema Altersvorsorge sagt.

Und wie sieht die Umsetzung aus?

Das Grundkonzept zur Aktienrente sieht Folgendes vor:

  • Anschubfinanzierung des Fonds durch Bundesmittel in Höhe von 10 Milliarden Euro im Haushalt 2023
  • Anschubfinanzierung durch verzinstes Darlehen des Bundes an den Fonds
  • Verwaltung durch den „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Kenfo)“

Höhere Rentenansprüche? Fehlanzeige!

Es tut sich was … für den Bund. Die durch den Fonds erwirtschafteten Erträge kommen nicht etwa den Rentenanwärtern in Form von höheren Ansprüchen zu Gute. Vielmehr sollen sie den Bundeszuschuss verringern, oder vor dem Hintergrund, dass die Babyboomer in Rente gehen, zumindest nicht übermäßig weiter ansteigen. Das wäre schön – für Steuerzahler.

Was den Lebensstandard im Alter angeht bleibt erst einmal alles wie es war – wer diesen halten will, kommt um zusätzliche Vorsorge nicht herum. Gerade mit der bAV lassen sich die Effekte der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung klug nutzen, um hohe Förderquoten zu erreichen – erst recht, wenn sich der Arbeitgeber beteiligt.
Wie das gut funktioniert, finden Sie auch hier.

Bild von Frank Wörner

Beitrag von:

Frank Wörner

Jurist Grundsatzfragen Recht bAV, Die Stuttgarter

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