Traditionell berichtet der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV), der die Betriebsrenten in Deutschland sichert, anlässlich seiner Mitgliederversammlung auch immer zur Schadensentwicklung im ersten Halbjahr. Trotz Corona sieht es beim Insolvenzgeschehen 2021 bisher aus Sicht des PSV „gut“ aus.
Im ersten Halbjahr 2021 entwickelte sich das Insolvenzgeschehen moderat. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Rückgang der Sicherungsfälle um rund 40 % zu verzeichnen. Der PSVaG wurde auch von deutlich weniger Großschäden mit einem Schadenaufwand von mehr als 8 Mio. Euro betroffen als 2020. Aufgrund dieser Schadenentwicklung wird der Beitragssatz 2021 voraussichtlich niedriger ausfallen als der des Vorjahres und sein langjähriges Mittel von 2,8 Promille nicht überschreiten. 2020 betrug der Beitragssatz 4,2 Promille aufgrund der Insolvenzentwicklung des Corona-Jahres. Der tatsächliche Beitragssatz wird im November 2021 festgesetzt und ist von der Schadenentwicklung des zweiten Halbjahres und dabei insbesondere von der Entwicklung der Großschäden abhängig.
Insolvenzsicherungspflicht für Arbeitgeber mit Pensionskassenzusagen
Durch den Start der Melde- und Beitragspflicht für Pensionskassenzusagen im laufenden Jahr 2021 sichert der PSV rund 2,9 Mio. weitere Versorgungszusagen mit einem Verpflichtungsumfang von ca. 100 Mrd. Euro. Der PSV geht davon aus, dass ca. 20.000 Arbeitgeber eine Pensionskassenzusage erteilt haben, die unter den Insolvenzschutz des PSV fällt. Da viele dieser Arbeitgeber mehrere Durchführungswege der bAV nutzen und deswegen bereits zu den rund 95.000 Mitgliedern des PSV zählen, rechnet der PSV nur mit etwa 15.000 neuen Mitgliedern, so dass die Zahl von 100.000 Mitgliedern voraussichtlich in diesem Jahr überschritten wird. Damit sichert der PSV künftig rund 14 Mio. Versorgungszusagen und über 80 % (bzw. 650 Mrd. Euro) des Verpflichtungsumfangs für die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft in Deutschland.
Alle Anwartschaften sind ausfinanziert
Seit 2007 haben die Mitglieder des PSV die Anwartschaften, die vor 2005 entstanden und die nicht ausfinanziert waren ausfinanziert. Die letzte Rate war am 31.3.2021 fällig. Damit sind alle „Altlasten“ ausfinanziert.
Zum ersten Mal: PSV-Beiträge von Pensionskassen
Pensionskassen, die z. B. nicht Mitglied von Protektor oder als VBL/ZVK sind, müssen 2021 einen festen Satz i. H. v. 3 Promille zur Dotierung des Ausgleichsfonds abführen. 2022 setzt dann die reguläre Beitragspflicht (mit einem Zusatzbeitrag für den Ausgleichsbeitrag) ein.