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PSV: Beitragssatz nun deutlich höher?

Aufgrund der nachlassenden Konjunktur hebt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) seine Beiträge an. Diese könnten nun deutlich über dem langjährigen Durchschnitt liegen.

Bild von Dr. Henriette Meissner
Dr. Henriette Meissner, Die Stuttgarter
07.11.2019
PSV: Beitragssatz nun deutlich höher?
© Shutterstock | Andrey_Popov

Aufgrund der nachlassenden Konjunktur hebt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) seine Beiträge an. Diese könnten nun deutlich über dem langjährigen Durchschnitt liegen.

Konjunktur und Insolvenzen hängen zusammen: Trübt sich eine gute wirtschaftliche Lage ein, so steigt meist auch die Zahl der Insolvenzen. Das ist in Deutschland gerade der Fall. Und so überrascht es nicht, dass der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) mitteilt, dass der Beitragssatz für 2019 höher ausfallen wird, als im Juli 2019 prognostiziert worden war. 

Zur Jahresmitte hatte der PSVaG einen Beitragssatz von unter 2 ‰ angenommen. Derzeit ist damit zu rechnen, dass der Beitragssatz 2019 deutlich höher sein wird. Er könnte zwischen 3,0 ‰ und 3,5 ‰ liegen. Der langjährige durchschnittliche Beitragssatz des PSVaG beträgt 2,7 ‰. 

Große Insolvenzen als Grund für Beitragsanhebung

Grund für die Änderung der Prognose sind mehrere große Insolvenzen in den letzten Monaten. Diese werden nach derzeitigem Kenntnisstand zu einem deutlich höheren Schadenvolumen führen, als dies noch Mitte des Jahres zu erwarten war. Dem PSVaG ist ein Finanzierungsverfahren (Umlageverfahren) gesetzlich vorgeschrieben. Daher wirkt sich das Schadenvolumen direkt auf den Beitragssatz aus. Der endgültige Beitragssatz wird Anfang November 2019 festgesetzt. 

Der PSVaG ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Sein alleiniger Zweck ist die Gewährleistung der betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg. 

Bild von Dr. Henriette Meissner

Beitrag von:

Dr. Henriette Meissner

Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

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