Am 9.12.2019 hatten die Sachverständigen im Bundestag das Wort. Eingeladen war u.a. die Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeber Verbände e.V (BDA).
Einhellig wurde der Gesetzesentwurf positiv gesehen. Teilweise wurde aber auch Kritik laut. So wurde es z.B. gegenüber den Betriebsrentnern als schwierig vermittelbar gesehen, dass die Beitragsentlastung nicht auch für die Pflegeversicherung gelten soll.
Ein weiterer Punkt war die technische Umsetzung durch die Krankenkassen und Zahlstellen. Aufgrund des hohen Aufwands für die Programmierung im Zahlstellenmeldeverfahren, ist mit einer Umsetzung voraussichtlich nicht vor Herbst 2020 zu rechnen. Bis dahin erhalten Betriebsrentner noch Beitragsbescheide nach „altem Recht“. Das dies zu vermehrten, auch verärgerten Anfragen führen wird, war allen Teilnehmern bewusst.
Mit welchen Fragen müssen Sie ab 1.1.2020 rechnen?
Das Thema der Entlastung ist in den Medien angekommen. Damit Sie die richtigen Antworten parat haben, stellen wir Fragen und Antworten aus unserem FAQ-Katalog zur Verfügung: