Im ersten Teil zur Video- und Onlineberatung haben wir zur gesetzlichen Erstinformation sowie zu Beratungs- und Dokumentationspflichten im Fernabsatz aufgeklärt. Nun ergänzen wir wichtige Punkte zum Datenschutz, zu Online-Beratungsstrecken und zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz.
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Die Kundenberatung per Video-Anruf über IT-gestützte Programme und E-Mail-Austausch kann eine gute Ergänzung zum persönlichen Kundenbesuch sein und diesen in vielen Fällen auch schon vollständig ersetzen.
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Die Webinarreihe „bAV Impulse“ liefert Vermittlern zahlreiche Tipps und Ansätze, um mit unterschiedlichen Themen auf eine breite Zielgruppe zugehen zu können. Die betriebliche Altersversorgung…
Per Protoschill, Die Stuttgarter
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