Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Unternehmen stark entlastet: PSVaG setzt Beitragssatz für 2021 auf 0,6 Promille fest

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG), der die Betriebsrenten bei Insolvenz von Unternehmen sichert, hat am 9.11.2021 den Beitragssatz für das Jahr 2021 auf 0,6 Promille (Vorjahr 4,2 Promille) festgesetzt. Dies ist der niedrigste Beitragssatz seit dem Jahr 2016 und entlastet Unternehmen mit PSV-pflichtigen Versorgungen 2021 deutlich.

Bild von Dr. Henriette Meissner
Dr. Henriette Meissner, Die Stuttgarter
11.11.2021
Unternehmen stark entlastet: PSVaG setzt Beitragssatz für 2021 auf 0,6 Promille fest
Dr. Henriette Meissner © Die Stuttgarter

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG), der die Betriebsrenten bei Insolvenz von Unternehmen sichert, hat am 9.11.2021 den Beitragssatz für das Jahr 2021 auf 0,6 Promille (Vorjahr 4,2 Promille) festgesetzt. Dies ist der niedrigste Beitragssatz seit dem Jahr 2016 und entlastet Unternehmen mit PSV-pflichtigen Versorgungen 2021 deutlich.

Das zeigt sich am Beitragsaufkommen 2021: Aufgrund des Beitragssatzes von 0,6 Promille und der gemeldeten Gesamt-Beitragsbemessungsgrundlage von 361 Mrd. € liegt das Beitragsvolumen der Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr bei rd. 217 Mio. € (im Vorjahr 1.487 Mio. €).

Im Juli dieses Jahres hatte der PSVaG schon prognostiziert, dass sich ein Beitragssatz unter dem langjährigen Mittel von 2,8 Promille abzeichnet. Der aktuelle Beitragssatz 2021 wird insbesondere durch die sehr günstige Entwicklung der den PSVaG betreffenden Insolvenzen und damit des Schadenvolumens sowie die erhebliche Auflösung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung aus dem Vorjahr positiv beeinflusst.

Generell gilt, dass der für die Höhe des jährlichen Beitragssatzes ausschlaggebende Faktor die Schadenentwicklung ist, die maßgeblich durch das Insolvenzgeschehen eines Jahres beeinflusst wird. Der PSVaG geht davon aus, dass sich die entlastenden Effekte, die den außerordentlich niedrigen Beitragssatz in diesem Jahr ermöglichen, im Jahr 2022 nicht erneut in dieser Größenordnung ergeben werden.

Bild von Dr. Henriette Meissner

Beitrag von:

Dr. Henriette Meissner

Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

Das könnte Sie auch interessieren

Der Renten- und Altersvorsorgeplan der Bundesregierung
„Sofortprogramm“ geplant

Der Renten- und Altersvorsorgeplan der Bundesregierung

Die nicht mehr ganz neue Bundesregierung plant nun ein „Sofortprogramm“, aus dem die dringlichsten Maßnahmen für die Legislatur ersichtlich werden. Was ist dabei für die gesetzliche…

Bild von Dr. Henriette Meissner
Dr. Henriette Meissner, Die Stuttgarter
10.06.2025
Entscheidung erwartet: Sind vermögenswirksame Leistungen auf Arbeitgeberzuschuss anrechenbar?
Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG

Entscheidung erwartet: Sind vermögenswirksame Leistungen auf Arbeitgeberzuschuss anrechenbar?

Das BAG wird am 24.6.2025 unter dem Aktenzeichen 3 AZR 158/24 für die Praxis sehr relevante Fragen beantworten. Unter anderem wird es um die Frage gehen, ob und wie vermögenswirksame Leistungen auf…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
10.06.2025
Grundrentenanspruch durch freiwillige Beiträge zur GRV?
Grundrente & bAV

Grundrentenanspruch durch freiwillige Beiträge zur GRV?

Die Grundrente ist eine Aufwertung von gesetzlichen Rentenentgeltpunkten für Menschen, die besonders lange eingezahlt, aber relativ wenig verdient und damit wenig gesetzliche Rente erdient haben. Das…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
10.06.2025
Betriebsrente & Kirchensteuer: pauschal oder individuell?
Urteil BAG

Betriebsrente & Kirchensteuer: pauschal oder individuell?

Zwischen den Interessen des Arbeitgebers an schlanken Verwaltungsprozessen einerseits und der Berücksichtigung der individuellen Situation des Arbeitnehmers andererseits kann es zum Zielkonflikt…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
30.05.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2025

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.