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Unternehmen stark entlastet: PSVaG setzt Beitragssatz für 2021 auf 0,6 Promille fest

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG), der die Betriebsrenten bei Insolvenz von Unternehmen sichert, hat am 9.11.2021 den Beitragssatz für das Jahr 2021 auf 0,6 Promille (Vorjahr 4,2 Promille) festgesetzt. Dies ist der niedrigste Beitragssatz seit dem Jahr 2016 und entlastet Unternehmen mit PSV-pflichtigen Versorgungen 2021 deutlich.

Bild von Dr. Henriette Meissner
Dr. Henriette Meissner, Die Stuttgarter
11.11.2021
Unternehmen stark entlastet: PSVaG setzt Beitragssatz für 2021 auf 0,6 Promille fest
Dr. Henriette Meissner © Die Stuttgarter

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG), der die Betriebsrenten bei Insolvenz von Unternehmen sichert, hat am 9.11.2021 den Beitragssatz für das Jahr 2021 auf 0,6 Promille (Vorjahr 4,2 Promille) festgesetzt. Dies ist der niedrigste Beitragssatz seit dem Jahr 2016 und entlastet Unternehmen mit PSV-pflichtigen Versorgungen 2021 deutlich.

Das zeigt sich am Beitragsaufkommen 2021: Aufgrund des Beitragssatzes von 0,6 Promille und der gemeldeten Gesamt-Beitragsbemessungsgrundlage von 361 Mrd. € liegt das Beitragsvolumen der Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr bei rd. 217 Mio. € (im Vorjahr 1.487 Mio. €).

Im Juli dieses Jahres hatte der PSVaG schon prognostiziert, dass sich ein Beitragssatz unter dem langjährigen Mittel von 2,8 Promille abzeichnet. Der aktuelle Beitragssatz 2021 wird insbesondere durch die sehr günstige Entwicklung der den PSVaG betreffenden Insolvenzen und damit des Schadenvolumens sowie die erhebliche Auflösung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung aus dem Vorjahr positiv beeinflusst.

Generell gilt, dass der für die Höhe des jährlichen Beitragssatzes ausschlaggebende Faktor die Schadenentwicklung ist, die maßgeblich durch das Insolvenzgeschehen eines Jahres beeinflusst wird. Der PSVaG geht davon aus, dass sich die entlastenden Effekte, die den außerordentlich niedrigen Beitragssatz in diesem Jahr ermöglichen, im Jahr 2022 nicht erneut in dieser Größenordnung ergeben werden.

Bild von Dr. Henriette Meissner

Beitrag von:

Dr. Henriette Meissner

Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

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