Das zeigt sich am Beitragsaufkommen 2021: Aufgrund des Beitragssatzes von 0,6 Promille und der gemeldeten Gesamt-Beitragsbemessungsgrundlage von 361 Mrd. € liegt das Beitragsvolumen der Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr bei rd. 217 Mio. € (im Vorjahr 1.487 Mio. €).
Im Juli dieses Jahres hatte der PSVaG schon prognostiziert, dass sich ein Beitragssatz unter dem langjährigen Mittel von 2,8 Promille abzeichnet. Der aktuelle Beitragssatz 2021 wird insbesondere durch die sehr günstige Entwicklung der den PSVaG betreffenden Insolvenzen und damit des Schadenvolumens sowie die erhebliche Auflösung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung aus dem Vorjahr positiv beeinflusst.
Generell gilt, dass der für die Höhe des jährlichen Beitragssatzes ausschlaggebende Faktor die Schadenentwicklung ist, die maßgeblich durch das Insolvenzgeschehen eines Jahres beeinflusst wird. Der PSVaG geht davon aus, dass sich die entlastenden Effekte, die den außerordentlich niedrigen Beitragssatz in diesem Jahr ermöglichen, im Jahr 2022 nicht erneut in dieser Größenordnung ergeben werden.
Für die seit 2021 insolvenzsicherungspflichtigen Pensionskassenzusagen beläuft sich der gemäß § 30 BetrAVG festgesetzte Beitrag auf 3,0 Promille der jeweils auf diese entfallenden Beitragsbemessungsgrundlagen. In Höhe dieses Beitrages wird eine Dotierung des Ausgleichsfonds für die neu hinzukommenden Pensionskassenzusagen vorgenommen.