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Unternehmen werden stärker belastet – PSVaG setzt Beitragssatz für 2022 auf 1,8 Promille fest

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG), der die Betriebsrenten bei Insolvenz von Unternehmen sichert, hat am 16.11.2022 den Beitragssatz für das Jahr 2022 auf 1,8 Promille (Vorjahr 0,6 Promille) festgesetzt.

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
17.11.2022
Unternehmen werden stärker belastet – PSVaG setzt Beitragssatz für 2022 auf 1,8 Promille fest
Frank Wörner © Die Stuttgarter

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG), der die Betriebsrenten bei Insolvenz von Unternehmen sichert, hat am 16.11.2022 den Beitragssatz für das Jahr 2022 auf 1,8 Promille (Vorjahr 0,6 Promille) festgesetzt.

Damit liegt der Beitragssatz für das Jahr 2022 zwar deutlich über dem des Vorjahres von 0,6 Promille, aber weiterhin unter dem langjährigen Mittel von 2,7 Promille. Das Beitragsvolumen der Mitgliedsunternehmen steigt damit in 2022 auf rund 653 Mio. Euro (im Vorjahr 217 Mio. Euro).

Pensionskassen zahlen mehr:

Für die seit 2021 insolvenzsicherungspflichtigen Pensionskassenzusagen ist in diesem Jahr, neben dem genannten Beitrag in Höhe von 1,8 Promille, ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 1,5 Promille zur Dotierung des Ausgleichsfonds zu entrichten. Damit beläuft sich der gemäß § 30 BetrAVG festgesetzte Beitrag auf 3,3 Promille der jeweils auf diese entfallenden Beitragsbemessungsgrundlagen. In Höhe dieses Beitrages wird eine Dotierung des Ausgleichsfonds für die neu hinzukommenden Pensionskassenzusagen vorgenommen.

Bild von Frank Wörner

Beitrag von:

Frank Wörner

Jurist Grundsatzfragen Recht bAV, Die Stuttgarter

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