Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Update IDD-Umsetzung: Der Stand der Dinge

Die Umsetzung der IDD-Richtlinie hat zuletzt am 31.5.2017 die nächste Hürde genommen. Nun erfolgte der am 28.6.2017 der Bundestagsbeschluss mit einigen begrüßenswerten Änderungen.

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
30.06.2017
Update IDD-Umsetzung: Der Stand der Dinge
© Wetzkaz | Shutterstock

Die Umsetzung der IDD-Richtlinie hat zuletzt am 31.5.2017 die nächste Hürde genommen. Nun erfolgte der am 28.6.2017 der Bundestagsbeschluss mit einigen begrüßenswerten Änderungen.

Vorausgegangen waren der Beschlussempfehlung des Bundestages die Anhörung vom 31.5.2017 im Wirtschaftsausschuss . Die Themen waren 

  • Honorarverbot für Versicherungsmakler
  • Beratung im Fernabsatz
  • Gefahr einer Doppelberatung (Streichung § 6 Abs. 6 VVG).

Kontrovers wurde das Thema Vergütung diskutiert. Hier standen sich die Lager der Versicherungsmakler/-vermittler dem der Versicherungsberater unversöhnlich gegenüber. Der Grund ist, dass der Gesetzesentwurf vorsieht, dass Makler und Vermittler ihre Vergütung ausschließlich aus Provisionen der Anbieter bekommen sollen. Viele der Betroffenen sehen sich hier unzulässiger Weise in ihrer Berufsausübung beschnitten und bezweifeln, dass diese strikte Trennung mit dem Europarecht vereinbar ist. Denn das „starre Honorarverbot“ des deutschen Gesetzgebers für die Makler widerspreche der Vorgabe der EU-Richtlinie, so jedenfalls Wolfgang Eichele vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute.

Mehr Harmonie bestand bei dem Thema Beratungsverpflichtung beim Onlinevertrieb. Die Politik sieht wohl keine Notwendigkeit, den Onlinevertrieb von der Beratungsverpflichtung auszunehmen.

Bundestagsbeschluss mit einigen begrüßenswerten Änderungen

Nun hat der Bundestag mit seiner Beschlussempfehlung für Klarheit gesorgt indem:

  • das ursprünglich vorgesehene Honorarannahmeverbot für Vermittler nicht beschlossen wurde,
  • die Ausnahme der Beratungspflicht für Versicherungsunternehmen für die Fälle einer Vermittlung durch einen Versicherungsmakler bestehen bleibt und
  • es zu einer Beratungspflicht für Versicherungsunternehmen im Fernabsatz kommt, wobei darauf in Textform statt in Schriftform verzichtet werden kann.
Bild von Frank Wörner

Beitrag von:

Frank Wörner

Jurist Grundsatzfragen Recht bAV, Die Stuttgarter

Das könnte Sie auch interessieren

Bewerbungsphase für den Stuttgarter bAV-Preis 2026 gestartet
Nachwuchs in der bAV fördern

Bewerbungsphase für den Stuttgarter bAV-Preis 2026 gestartet

Auch 2026 zeichnet die Stuttgarter wieder herausragende Abschlussarbeiten zur betrieblichen Altersversorgung aus. Gesucht werden wissenschaftlich fundierte Arbeiten mit klarem Praxisbezug. Die…

bAVheute
12.03.2026
GGF: Steuerliche Anerkennung arbeitnehmerfinanzierter Pensionszusagen erleichtert
BFH zur Fremdüblichkeit einer GGF-Entgeltumwandlung

GGF: Steuerliche Anerkennung arbeitnehmerfinanzierter Pensionszusagen erleichtert

Eine arbeitnehmerfinanzierte Zusage für einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist auch dann fremdüblich, wenn sie ohne Einhaltung einer Probezeit und unmittelbar oder kurze Zeit nach Neugründung…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
26.02.2026
Entgeltumwandlung bei Geschäftsführern – Garantieverzinsung über risikoarmem Marktzins führt zur Mischfinanzierung
BFH zur Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlung bei Geschäftsführern – Garantieverzinsung über risikoarmem Marktzins führt zur Mischfinanzierung

BFH schreibt seine Rechtsprechung zu durch Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusagen bei Geschäftsführern fort. Wird die einem Geschäftsführer zugesagte Pension ausschließlich durch…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
20.02.2026
bAV in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten – der Schutz vor der Insolvenz des Arbeitgebers
bAV-Sicherung bei Unternehmensinsolvenz

bAV in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten – der Schutz vor der Insolvenz des Arbeitgebers

Tue Gutes und sprich darüber. Im Rahmen der Absicherung von bAV-Anwartschaften und Leistungen bei Insolvenz des Unternehmens passiert das leider viel zu wenig. Zeit, darüber zu sprechen. Nachfolgend…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
20.02.2026
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.