Die Frage der Garantiehöhe wird schon lange kontrovers diskutiert. Leider bringt auch die aktuelle Rechtsprechung keine Klarheit. Dazu heizt die anhaltende Niedrigzinsphase die Diskussion weiter an.
Versicherer, bAV-Dienstleister und Experten kommen in Bezug auf die erforderliche Höhe – jeweils in Abhängigkeit von der zugrundeliegenden Zusage – zu teilweise sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Nicht zuletzt tangiert die Garantiehöhe auch die Höhe der möglichen Vergütung für den Vermittler. Je höher die gebotene Garantie ist, desto weniger bleibt schon rein rechnerisch für erforderliche Abschluss- und Verwaltungskosten übrig. All das macht die Produktauswahl nicht einfacher.
Im Interesse aller bAV-Beteiligten
Der Makler hat als Sachwalter seines Kunden besondere Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Deshalb ist es auch in seinem Interesse, ein Produkt zu empfehlen, das im Fall des Falles auch den hohen Maßstäben eines Arbeitsrichters an eine geeignete, werthaltige und mit angemessenen Kosten kalkulierte bAV genügt. Zu berücksichtigen ist:
Der Arbeitnehmer, der ein zu seiner Risikoneigung passendes bAV-Produkt mit entsprechenden Renditechancen wünscht,
Der Arbeitgeber, der die bAV einfach verwalten möchte und kein zusätzliches Risiko hinsichtlich seiner Einstandspflicht eingehen will,
Der Vermittler, der transparente, werthaltige Produkte anbieten möchte, die eine angemessene Vergütung ermöglichen und dafür sorgen, dass seine Sorgfaltspflichten als Makler erfüllt werden.
Die bAV bei der Stuttgarter
Die tarifliche Ausgestaltung der Garantiehöhen in den Tarifen für beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) und Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) orientiert sich bei der Stuttgarter an höchstmöglicher Sicherheit für Vermittler und Arbeitgeber. Dabei bildet Transparenz die Grundlage, um allen Beteiligten eine „wohlinformierte“ Entscheidung zu ermöglichen. Deshalb gibt es bei den Tarifen der Stuttgarter als Zielwert für die Beitragsgarantie 100 Prozent der Bruttobeiträge zum Rentenbeginn (BOLZ und BZML). Bei der BOLZ ist es bei bestimmten Konstellationen in der classic möglich, dass dieser Zielwert nicht ganz erreicht wird (kurze Laufzeiten, geringe Beiträge). Dann erfolgt ein separater Hinweis im Versorgungsvorschlag.
Zusätzlich haben wir Ihnen Argumente beigefügt, die die Werthaltigkeit der Versorgung besonders in den Vordergrund stellen: Denn ihr Wert bestimmt sich generell nicht allein durch die Beitragssumme. Lebenslange Rente ab Rentenbeginn und mögliche Überschussbeteiligung sind zu berücksichtigen, darüber hinaus steuerliche Förderung und sozialversicherungsrechtliche Flankierung.
Auch ein neuerer Artikel in der Verbandszeitschrift der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) aus der Feder des ehemaligen Vorsitzenden des Pensionssenates des Bundesarbeitsgericht, Gerhard Reinecke, setzt sich aktuell mit dieser Frage kritisch auseinander („Direktversicherung mit eingeschränkter Beitragsgarantie bei Entgeltumwandlung“, BetrAV 5, 2017, 390).