Der Gesetzesentwurf im Bundestag soll den Informationsgrad erhöhen.
Im Artikel vom 20.9.2018 zur Doppelverbeitragung berichtete bAVheute von der Umsetzung der Richtlinie und auf deren Auswirkungen auf die Informationspflichten. Mittlerweile liegt ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor (BT-Drucksache 19/4673) vor, der sich eng an den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums orientiert. Die 1. Beratung im Bundestag fand am 11.10.2018 statt.
Zur Erinnerung: Die Informationspflichten für Versorgungsanwärter und Versorgungsempfänger treffen nicht nur Pensionskassen und Pensionsfonds, sondern auch Unternehmen der Lebensversicherungen, soweit sie bAV-Leistungen, also Direktversicherungen, anbieten. Diese Informationspflichten kommen zusätzlich zu den Informationspflichten nach dem VVG und zu den Infopflichten für die reine Beitragszusage. Darüber hinaus gibt es auch noch die arbeitsrechtlichen Informationspflichten.
Die Zeit drängt
Bis zum 13.01.2019 muss EbAV-Richtlinie II umgesetzt sein. Als nächstes steht die 2. und 3. Lesung im Bundestag am 30.11.2018 an. Der 2. Durchgang im Bundesrat folgt dann am 14.12.2019. Geplant ist die Verkündung für Ende Dezember 2018 bzw. Anfang Januar 2019.