Bereits im Vorfeld wurde der Entwurf kritisiert, bei der jetzigen Umsetzung blieben die Bedenken der Branche weitestgehend ungehört. Die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes.
Bereits im Vorfeld wurde der Entwurf kritisiert, bei der jetzigen Umsetzung blieben die Bedenken der Branche weitestgehend ungehört. Die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes.
Seit 1.8.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts in Kraft. Im Oktober 2020 legte das Bundesjustizministerium den dazugehörigen Referentenentwurf vor, der in der Branche auf Kritik stieß. Die Hinweise auf einen erhöhten Aufwand wurden jedoch nicht ausreichend berücksichtigt und so fand der Entwurf nahezu unverändert seinen Weg ins Gesetzbuch. Vor allem die Voraussetzungen für die externe Teilung betrieblicher Versorgungszusagen werden deutlich eingeschränkt.
Über das Wachstumschancengesetz haben wir schon wiederholt berichtet. Zuletzt darüber, dass der Bundestag am 17.11.2023 dieses im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedete. Der…
Der Bundesrat stimmt in seiner 1038. Sitzung vom 24.11.2023 unter Top 35 der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024 unverändert zu. Damit erhöht sich der…
Am 17.11.2023 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Wachstumschancengesetz. Welche Passagen für die betriebliche Altersversorgung von Bedeutung sind, zeigen wir Ihnen im nachfolgenden Beitrag….
Bei Ausübung des Kapitalwahlrechts einer Direktversicherung kann die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG angewendet werden – es kommt aber auf die „Atypik“ an. Ob die Fünftelregelung,…