Bereits im Vorfeld wurde der Entwurf kritisiert, bei der jetzigen Umsetzung blieben die Bedenken der Branche weitestgehend ungehört. Die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes.
Bereits im Vorfeld wurde der Entwurf kritisiert, bei der jetzigen Umsetzung blieben die Bedenken der Branche weitestgehend ungehört. Die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes.
Seit 1.8.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts in Kraft. Im Oktober 2020 legte das Bundesjustizministerium den dazugehörigen Referentenentwurf vor, der in der Branche auf Kritik stieß. Die Hinweise auf einen erhöhten Aufwand wurden jedoch nicht ausreichend berücksichtigt und so fand der Entwurf nahezu unverändert seinen Weg ins Gesetzbuch. Vor allem die Voraussetzungen für die externe Teilung betrieblicher Versorgungszusagen werden deutlich eingeschränkt.
Seit Jahresbeginn ist die Digitale Rentenübersicht im Regelbetrieb. Neben den Bürgern stellen sich auch Vermittler noch ein paar grundsätzliche Fragen zum Portal. Die wichtigsten Antworten liefert…
Einer WTW-Studie zufolge, läuft immer mehr Neugeschäft über die Vertriebswege Makler, Mehrfachagenten und Einfirmenvermittler – auch in der bAV. Die betriebliche Altersversorgung bleibt ein…
Der Wahltermin rückt näher und damit steigt auch das Interesse an den Ideen der Parteien. Ein Blick in die Wahlprogramme lohnt sich, zumindest als grobe Orientierung. Das Wahlprogramm der…
Arbeitgeber setzen mit ihren Zuzahlungen wichtige Anreize, um die bAV-Akzeptanz innerhalb ihrer Belegschaft zu fördern. Dabei scheinen die Vorteile der reinen Arbeitgeberfinanzierung noch nicht…