Bereits im Vorfeld wurde der Entwurf kritisiert, bei der jetzigen Umsetzung blieben die Bedenken der Branche weitestgehend ungehört. Die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes.
Bereits im Vorfeld wurde der Entwurf kritisiert, bei der jetzigen Umsetzung blieben die Bedenken der Branche weitestgehend ungehört. Die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes.
Seit 1.8.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts in Kraft. Im Oktober 2020 legte das Bundesjustizministerium den dazugehörigen Referentenentwurf vor, der in der Branche auf Kritik stieß. Die Hinweise auf einen erhöhten Aufwand wurden jedoch nicht ausreichend berücksichtigt und so fand der Entwurf nahezu unverändert seinen Weg ins Gesetzbuch. Vor allem die Voraussetzungen für die externe Teilung betrieblicher Versorgungszusagen werden deutlich eingeschränkt.
Alle Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge für das Alter in einer Übersicht zu bündeln, ist das Ziel der digitalen Rentenübersicht. Für Vermittler kann das Portal ein…
Dr. Henriette Meissner, Per Protoschill, Die Stuttgarter
Der Pensionssicherungsverein (PSVaG) legte am 16.4.2024 den Geschäftsbericht für 2023 vor. Danach stiegen die Sicherungsfälle verglichen mit 2022 um ganze 52%. In absoluten Zahlen von 275…
Die Frage, ob ein Tarifvertrag, der aus einer Zeit vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Zuschusspflicht des § 1a Abs. 1a BetrAVG (2019) stammt, den Zuschuss wirksam modifizieren kann oder nicht, war…
Der GKV-Spitzenverband klärt in seinem aktualisierten Schreiben u. a. Fragen der Verzinsung bei zu viel gezahlten Beiträgen zur Pflegeversicherung. Der GKV-Spitzenverband hat sein Schreiben…