Bereits im Vorfeld wurde der Entwurf kritisiert, bei der jetzigen Umsetzung blieben die Bedenken der Branche weitestgehend ungehört. Die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes.
Bereits im Vorfeld wurde der Entwurf kritisiert, bei der jetzigen Umsetzung blieben die Bedenken der Branche weitestgehend ungehört. Die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes.
Seit 1.8.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts in Kraft. Im Oktober 2020 legte das Bundesjustizministerium den dazugehörigen Referentenentwurf vor, der in der Branche auf Kritik stieß. Die Hinweise auf einen erhöhten Aufwand wurden jedoch nicht ausreichend berücksichtigt und so fand der Entwurf nahezu unverändert seinen Weg ins Gesetzbuch. Vor allem die Voraussetzungen für die externe Teilung betrieblicher Versorgungszusagen werden deutlich eingeschränkt.
Am 12.9.2024 findet in Düsseldorf das Gender Equal Pension Symposium statt. Mit dabei: Die Stuttgarter und Frau Dr. Henriette Meissner. Als Babyboomerin hat Sie eine Botschaft: „Selbst ist die…
Mit einem Paukenschlag hatte der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 15.3.2023, I R 41/19) genaue Regeln aufgestellt, in welchem Rahmen ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) gleichzeitig ein…
Der Referentenentwurf zum BRSG II erweitert die Abfindungsmöglichkeiten deutlich. Mehr Möglichkeiten bei der Abfindung nach durch § 3 BetrAVG-E nach Ausscheiden aus dem…
Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) bestätigt der Stuttgarter erneut eine exzellente bAV-Kompetenz und ebenso wiederholt exzellente bAV-Produkte. Bei der Wahl des passenden…