Bereits im Vorfeld wurde der Entwurf kritisiert, bei der jetzigen Umsetzung blieben die Bedenken der Branche weitestgehend ungehört. Die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes.
Bereits im Vorfeld wurde der Entwurf kritisiert, bei der jetzigen Umsetzung blieben die Bedenken der Branche weitestgehend ungehört. Die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes.
Seit 1.8.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts in Kraft. Im Oktober 2020 legte das Bundesjustizministerium den dazugehörigen Referentenentwurf vor, der in der Branche auf Kritik stieß. Die Hinweise auf einen erhöhten Aufwand wurden jedoch nicht ausreichend berücksichtigt und so fand der Entwurf nahezu unverändert seinen Weg ins Gesetzbuch. Vor allem die Voraussetzungen für die externe Teilung betrieblicher Versorgungszusagen werden deutlich eingeschränkt.
Ein Urteil des OLG Zweibrücken zum Schadenersatz wegen Verletzung der Beratungsverpflichtungen verdeutlicht die Bedeutung der Dokumentation. Wohlverhalten und Kundennutzen Das Stichwort…
Der Entwurf konkretisiert die Meldepflicht nach dem Geldwäschegesetz – Vermittler sind gefordert, ihre internen Abläufe anzupassen, um regulatorischen Anforderungen zu genügen. Vermittler sind…
Wie und ob ein auf der Ebene des Versicherungsrechts vereinbartes Bezugsrecht zu Gunsten des Bezugsberechtigten Schutzwirkung entfalten kann, wurde für die Konstellationen im Rahmen einer Insolvenz…
Nun ist er da, der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Und wie auch in den Koalitionsverträgen aller Vorgängerregierungen finden sich darin Passagen zur (betrieblichen)…