Bundesrat stimmt der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 unverändert zu
Der Bundesrat stimmt in seiner 1012. Sitzung vom 26.11.2021 unter Top 9 der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2022 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022) unverändert zu.
Der Bundesrat stimmt in seiner 1012. Sitzung vom 26.11.2021 unter Top 9 der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2022 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022) unverändert zu.
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