Bundesrat stimmt der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 unverändert zu
Der Bundesrat stimmt in seiner 1012. Sitzung vom 26.11.2021 unter Top 9 der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2022 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022) unverändert zu.
Der Bundesrat stimmt in seiner 1012. Sitzung vom 26.11.2021 unter Top 9 der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2022 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022) unverändert zu.
Über das Wachstumschancengesetz haben wir schon wiederholt berichtet. Zuletzt darüber, dass der Bundestag am 17.11.2023 dieses im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedete. Der…
Der Bundesrat stimmt in seiner 1038. Sitzung vom 24.11.2023 unter Top 35 der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024 unverändert zu. Damit erhöht sich der…
Am 17.11.2023 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Wachstumschancengesetz. Welche Passagen für die betriebliche Altersversorgung von Bedeutung sind, zeigen wir Ihnen im nachfolgenden Beitrag….
Bei Ausübung des Kapitalwahlrechts einer Direktversicherung kann die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG angewendet werden – es kommt aber auf die „Atypik“ an. Ob die Fünftelregelung,…