Bundesrat stimmt der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 unverändert zu
Der Bundesrat stimmt in seiner 1012. Sitzung vom 26.11.2021 unter Top 9 der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2022 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022) unverändert zu.
Der Bundesrat stimmt in seiner 1012. Sitzung vom 26.11.2021 unter Top 9 der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2022 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022) unverändert zu.
Alle Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge für das Alter in einer Übersicht zu bündeln, ist das Ziel der digitalen Rentenübersicht. Für Vermittler kann das Portal ein…
Dr. Henriette Meissner, Per Protoschill, Die Stuttgarter
Der Pensionssicherungsverein (PSVaG) legte am 16.4.2024 den Geschäftsbericht für 2023 vor. Danach stiegen die Sicherungsfälle verglichen mit 2022 um ganze 52%. In absoluten Zahlen von 275…
Die Frage, ob ein Tarifvertrag, der aus einer Zeit vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Zuschusspflicht des § 1a Abs. 1a BetrAVG (2019) stammt, den Zuschuss wirksam modifizieren kann oder nicht, war…
Der GKV-Spitzenverband klärt in seinem aktualisierten Schreiben u. a. Fragen der Verzinsung bei zu viel gezahlten Beiträgen zur Pflegeversicherung. Der GKV-Spitzenverband hat sein Schreiben…