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Bundesrat stimmt der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 unverändert zu

Der Bundesrat stimmt in seiner 1012. Sitzung vom 26.11.2021 unter Top 9 der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2022 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022) unverändert zu.

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
26.11.2021
Bundesrat stimmt der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 unverändert zu
© shutterstock | Andrey Popov

Der Bundesrat stimmt in seiner 1012. Sitzung vom 26.11.2021 unter Top 9 der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2022 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022) unverändert zu.

Damit gelten für 2022 folgende Werte:

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Beitrag von:

Frank Wörner

Jurist Grundsatzfragen Recht bAV, Die Stuttgarter

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