Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 9.9.2022 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 vorgelegt. Dieser ist vorläufig, da vor Verkündung der Verordnung im Bundesgesetzblatt diese noch von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat anschließend zustimmen muss.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 9.9.2022 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 vorgelegt. Dieser ist vorläufig, da vor Verkündung der Verordnung im Bundesgesetzblatt diese noch von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat anschließend zustimmen muss.
Für die betriebliche Altersversorgung ist erfreulich, dass die BBG-West diesmal wieder gestiegen ist. Weniger erfreulich ist aber, dass im Rahmen der Förderung von § 100 EStG die Werte, die im Übrigen nicht an die BBG-West geknüpft sind, in 2023 gegenüber 2022 unverändert bleiben sollen.
Nachfolgend haben wir die Zahlen in einer Übersicht für Sie aufbereitet:
Voraussichtliche Rechengrößen in der Sozialversicherung und Steuer 2023
Die Direktversicherung ist einer der beliebtesten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Folglich treibt auch viele versorgte Arbeitnehmer die Frage nach den Abzügen in der…
Immer mehr Beschäftigte arbeiten im Rentenalter weiter. Für Vermittler entsteht daraus ein konkreter Beratungsanlass, da Sozialversicherung, Aktivrente und bAV sauber und zusammen gedacht werden…
Der gesetzliche Insolvenzschutz in der bAV ist wichtig, aber nicht der einzige Sicherungsmechanismus. Bei der Frage, ob die Anwartschaft vor der Insolvenz des Arbeitgebers geschützt ist, kann die…
Die Entgelttransparenzrichtlinie erhöht den Druck auf Unternehmen, Vergütungsbestandteile nachvollziehbar und geschlechtsneutral zu strukturieren. Das betrifft auch die bAV – und schafft neue…