Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 9.9.2022 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 vorgelegt. Dieser ist vorläufig, da vor Verkündung der Verordnung im Bundesgesetzblatt diese noch von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat anschließend zustimmen muss.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 9.9.2022 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 vorgelegt. Dieser ist vorläufig, da vor Verkündung der Verordnung im Bundesgesetzblatt diese noch von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat anschließend zustimmen muss.
Für die betriebliche Altersversorgung ist erfreulich, dass die BBG-West diesmal wieder gestiegen ist. Weniger erfreulich ist aber, dass im Rahmen der Förderung von § 100 EStG die Werte, die im Übrigen nicht an die BBG-West geknüpft sind, in 2023 gegenüber 2022 unverändert bleiben sollen.
Nachfolgend haben wir die Zahlen in einer Übersicht für Sie aufbereitet:
Voraussichtliche Rechengrößen in der Sozialversicherung und Steuer 2023
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Andreas Mock, Die Stuttgarter
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