Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 9.9.2022 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 vorgelegt. Dieser ist vorläufig, da vor Verkündung der Verordnung im Bundesgesetzblatt diese noch von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat anschließend zustimmen muss.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 9.9.2022 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 vorgelegt. Dieser ist vorläufig, da vor Verkündung der Verordnung im Bundesgesetzblatt diese noch von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat anschließend zustimmen muss.
Für die betriebliche Altersversorgung ist erfreulich, dass die BBG-West diesmal wieder gestiegen ist. Weniger erfreulich ist aber, dass im Rahmen der Förderung von § 100 EStG die Werte, die im Übrigen nicht an die BBG-West geknüpft sind, in 2023 gegenüber 2022 unverändert bleiben sollen.
Nachfolgend haben wir die Zahlen in einer Übersicht für Sie aufbereitet:
Voraussichtliche Rechengrößen in der Sozialversicherung und Steuer 2023
Stuttgart, 24. April 2024 – Die Stuttgarter hat den mit 1.000 Euro dotierten Preis für hervorragende Hochschularbeiten in der betrieblichen Altersversorgung nunmehr zum dreizehnten Mal auf dem…
Alle Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge für das Alter in einer Übersicht zu bündeln, ist das Ziel der digitalen Rentenübersicht. Für Vermittler kann das Portal ein…
Dr. Henriette Meissner, Per Protoschill, Die Stuttgarter
Der Pensionssicherungsverein (PSVaG) legte am 16.4.2024 den Geschäftsbericht für 2023 vor. Danach stiegen die Sicherungsfälle verglichen mit 2022 um ganze 52%. In absoluten Zahlen von 275…
Die Frage, ob ein Tarifvertrag, der aus einer Zeit vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Zuschusspflicht des § 1a Abs. 1a BetrAVG (2019) stammt, den Zuschuss wirksam modifizieren kann oder nicht, war…