Für die betriebliche Altersversorgung ist erfreulich, dass die BBG-West diesmal wieder gestiegen ist. Weniger erfreulich ist aber, dass im Rahmen der Förderung von § 100 EStG die Werte, die im Übrigen nicht an die BBG-West geknüpft sind, in 2023 gegenüber 2022 unverändert bleiben sollen.
Nachfolgend haben wir die Zahlen in einer Übersicht für Sie aufbereitet:
Voraussichtliche Rechengrößen in der Sozialversicherung und Steuer 2023