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VZBV fordert ein neues Modell der privaten Altersvorsorge

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein Standardprodukt vorlegt und Verbraucher schon ab 2022 mit der so genannten Extrarente vorsorgen können.

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
07.06.2019
VZBV fordert ein neues Modell der privaten Altersvorsorge
shutterstock | Kaspar Grinvalds

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein Standardprodukt vorlegt und Verbraucher schon ab 2022 mit der so genannten Extrarente vorsorgen können.

Die Extrarente erinnert in vielem an die sog. „Deutschlandrente“.
 

Die Kernpunkte sind:

  • Obligatorium mit Opting-Out,
  • öffentlich-rechtlicher Träger,
  • freie Kapitalanlage ohne jede Garantie,
  • Abwicklung über den Arbeitgeber.

     

Problematisch dürfte aber wie beim Sozialpartnermodell die Kommunikation des Garantieverbots in der Ansparphase sein. Letzteres hat sich in Umfragen immer wieder als Hemmschuh für das Sozialpartnermodell gezeigt. Dass die bei der „Extrarente“ anders ist, ist wenig wahrscheinlich.

Ein weiterer problematischer Punkt ist, dass obwohl die Extrarente keine Betriebsrente ist und jeder Arbeitgeber gezwungen werden soll, die Extrarente anzubieten. Das bedeutet mehr Verwaltungsaufwand gerade für kleine und mittelständische Unternehmen. 

Die Extrarente soll, soweit ersichtlich, nur in Form eines Auszahlplanes oder einer lebenslangen Rente genutzt werden können. Hier darf auch eine garantierte Rente eines Versicherers gewählt werden. Bei einem Auszahlplan kann es wohl abhängig von der Kapitalmarktlage auch zu Schwankungen der Rente nach oben oder auch nach unten kommen. Mit der Option, eine garantierte Versichererrente zu wählen, meidet die Extrarente einen „Webfehler“ des Sozialpartnermodells, wo es keine Möglichkeit gibt, in der Rentenphase Garantien auszusprechen. Bei allen Sicherungsoptionen verbleibt dort das Restrisiko einer nach unten schwankender Rente.

Fazit: Die „Extrarente“ soll ein Gegenentwurf zur Riesterrente oder Betriebsrente, insbes. zum Sozialpartnermodell sein. Was die bisherigen Angebote angeht, müssen diese sich in Sachen Leistungsfähigkeit nicht hinter der Idee der Extrarente verstecken. Insbesondere wenn es ein sog. „Level-Playing-Field“ bei den Garantien gibt.

Würde die „Extrarente“ tatsächlich Realität, würde die Altersvorsorge noch ein Stück komplexer und durch die „Rosinenpickerei“ würde ein neues Produkt einseitig massiv privilegiert.

Bild von Frank Wörner

Beitrag von:

Frank Wörner

Jurist Grundsatzfragen Recht bAV, Die Stuttgarter

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