Durch Steueranreize und einen Freibetrag auf die Grundsicherung will die Bundesregierung die Betriebsrente vorrangig dort fördern, wo der Bedarf am größten ist.
Mit der Durchdringungsquote der bAV in Großunternehmen und Branchen mit breit wirkenden Tarifverträgen, zeigt sich Dr. Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär der Finanzen, zufrieden. Seiner Angabe nach besaßen in diesen Betrieben Ende 2015 rund 60 Prozent eine betriebliche Altersversorgung. Das sind immerhin rund 17,6 Millionen Menschen.
Sorgen bereitet jedoch nach wie vor die Durchdringungsquote in Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern sowie Branchen mit Geringverdienern. Lediglich 30 Prozent verfügen hier über eine Betriebsrente. Für Menschen mit einem Einkommen unter 1.500 Euro gab Dr. Meister an, dass 40 Prozent weder eine private noch eine betriebliche Altersvorsorge betrieben.
Anreize für Geringverdiener
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sollen zukünftig 30 Prozent der arbeitgeberfinanzierten bAV-Beiträge steuerlich gefördert werden. Jedoch nur bei Mitarbeitern mit einem Bruttomonatseinkommen bis 2.000 Euro. Das sieht der aktuelle Gesetzesentwurf so vor (Stand: 23.3.2017).
Zusätzlich wird ein monatlicher Freibetrag von 200 Euro bei einer eventuellen Grundsicherung im Alter eingeräumt. Aus Sicht der Bundesregierung war ein fehlender Freibetrag ein großes Hemmnis für Geringverdiener. Denn bislang fragten sich diese zurecht: Warum soll ich für etwas ansparen, was mir später auf eine Grundsicherung voll angerechnet wird? Ab sofort soll gelten: Wer vorsorgt, soll auch mehr haben dürfen!