Seit Jahresbeginn sind Firmenchefs verpflichtet, neue Entgeltumwandlungen zu bezuschussen. Doch ein paar Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein.
Seit 1.1.2019 ist ein wesentlicher Teil des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in Kraft. Der Arbeitgeber-Zuschuss. Allmählich treibt auch die Firmenchefs das Gefühl um, „irgendetwas“ tun zu müssen. Vermittler sollten hier nicht nur über die Gesetzesneuerung beraten, sondern die Voraussetzungen für die Zuschuss-Pflicht gleich mitliefern. Gerade in kleinen- und mittelständischen Betrieben treffen sie häufig auf folgende Konstellation, die eine Pflicht zum Arbeitgeber-Zuschuss nach sich zieht.
Empfehlung in der Praxis: die einfachste Lösung für mittelständische Betriebe ist ein Pauschalzuschuss in Höhe von 15 Prozent. Unter bAVheute.de/bavloesung finden Sie einen strukturierten Prozess und viele Unterlagen, mit der Sie die Zuschuss-Pflicht in eine ganzheitliche bAV-Architektur überführen können.