Arbeitgeber-Zuschuss: Wann ist die Pflicht wirklich Pflicht?
Seit Jahresbeginn sind Firmenchefs verpflichtet, neue Entgeltumwandlungen zu bezuschussen. Doch ein paar Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein.
Per Protoschill, Die Stuttgarter
Seit Jahresbeginn sind Firmenchefs verpflichtet, neue Entgeltumwandlungen zu bezuschussen. Doch ein paar Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein.
Seit 1.1.2019 ist ein wesentlicher Teil des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in Kraft. Der Arbeitgeber-Zuschuss. Allmählich treibt auch die Firmenchefs das Gefühl um, „irgendetwas“ tun zu müssen. Vermittler sollten hier nicht nur über die Gesetzesneuerung beraten, sondern die Voraussetzungen für die Zuschuss-Pflicht gleich mitliefern. Gerade in kleinen- und mittelständischen Betrieben treffen sie häufig auf folgende Konstellation, die eine Pflicht zum Arbeitgeber-Zuschuss nach sich zieht.
Empfehlung in der Praxis: die einfachste Lösung für mittelständische Betriebe ist ein Pauschalzuschuss in Höhe von 15 Prozent. Unter bAVheute.de/bavloesung finden Sie einen strukturierten Prozess und viele Unterlagen, mit der Sie die Zuschuss-Pflicht in eine ganzheitliche bAV-Architektur überführen können.
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