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bAV: am liebsten direkt!

Der häufigste Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung ist unangefochten die Direktversicherung. Welche Vorteile der „Liebling“ sowohl für Chefs als auch für die Belegschaft hat.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
26.01.2017
bAV: am liebsten direkt!

Der häufigste Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung ist unangefochten die Direktversicherung. Welche Vorteile der „Liebling“ sowohl für Chefs als auch für die Belegschaft hat.

Über die Hälfte aller bAV-Verträge sind Direktversicherungen. Jährlich kommen zu den vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) erfassten Verträgen rund 100.000 neue Direktversicherungen hinzu (siehe Grafik).

Diese Dominanz hat gute Gründe. Kaum ein anderer Durchführungsweg vereint die entscheidenden Vorteile aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht:

Arbeitnehmer: 

  • Förderung sichern. Bei Entgeltumwandlung können Beiträge steuer- und ggf. sozialabgabenfrei eingezahlt werden. Im Vergleich zu anderen Vorsorgeformen ermöglicht das höhere Beiträge
  • Unverfallbarkeit. Die eigenen Beiträge sind unverfallbar – das bedeutet, die bAV steht den Arbeitnehmern zu (auch bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis). Auch die Beiträge des Arbeitgebers können individuell direkt als unverfallbar geregelt sein, per Gesetz sind sie es derzeit nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit.
  • Nimm’s mit! Bei einem Arbeitgeberwechsel besteht ein Recht auf Übertragung.
  • Sicherheit bei Insolvenz: Bei Insolvenz des Arbeitgebers bestehen unwiderrufliche Ansprüche gegenüber dem Versicherer. Bei Insolvenz des Versicherers ist der Vertrag ggf. durch den gesetzlichen Sicherungsfonds Protektor geschützt.

Arbeitgeber: 

  • Geringer Verwaltungsaufwand: Die meisten Programme zur Lohnbuchhaltung können den Durchführungsweg der Direktversicherung abbilden.
  • Mitarbeiter binden. Loyalität und Zufriedenheit der Mitarbeiter steigt durch ein bAV-Angebot.
  • Fachkräfte angeln. Immer mehr Fach- und Führungskräfte binden ihre Unternehmensentscheidung an die Ausgestaltung der bAV.
  • Kosten sparen. Durch Entgeltumwandlung verringert sich das zu versteuernde Einkommen, was auch die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung reduziert.
  • Zuschuss ohne Mehrkosten. Die Ersparnisse aus den Sozialversicherungsbeiträgen können direkt als Zuschuss zur bAV der Mitarbeiter eingesetzt werden. Das erhöht nochmal die Attraktivität der bAV und des Unternehmens.
  • Steuern gespart. bAV-Beiträge sind Betriebsausgaben. Die Bilanz bleibt unberührt.
Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

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