Zahlreiche Arbeitgeber gehen jedoch davon aus, dass einer bAV als Alternative zur klassischen Lohnerhöhung die Akzeptanz bei Arbeitnehmern fehlt. Doch Studien widerlegen diesen Einwand. Im Gegenteil: In der Belegschaft scheinen die Vorteile bereits in der Breite angekommen zu sein.
So gaben in der Aon-Studie „Wertigkeit der bAV“ insbesondere die Altersgruppen ab 40 Jahre, der bAV den Vorzug. Auch in der jüngeren Belegschaft liegt die bAV bereits nahezu pari mit der Gehaltserhöhung, sodass die Erfolgsaussichten auch bei dieser Klientel vielversprechend sind.
Das Aktivrentengesetz gibt einen neuen Rahmen für die steuerliche Behandlung von freiwilligen Einkünften aus Arbeitnehmertätigkeit von Rentnern vor. Das Aktivrentengesetz wurde als Teil des…
Zur umfassenden Reform des Altersvorsorgesystems kommt nach dem Rentenpaket I und II inklusive dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz nun ein Entwurf, der die private Altersabsicherung neu ordnen…
In seiner 1060. Sitzung vom 19.12.2025 unter Tagesordnungspunkt 4b stimmte der Bundesrat dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) in der vom Bundestag am 5.12.2025 beschlossenen Fassung zu….
Das BRSG II hat mit der Lesung im Bundestag am 5.12.2025 die letzte Hürde genommen. Formal muss der Bundesrat am 19.12.2025 noch zustimmen. Mit einer Ablehnung rechnet aber niemand mehr, sodass nun…