Zahlreiche Arbeitgeber gehen jedoch davon aus, dass einer bAV als Alternative zur klassischen Lohnerhöhung die Akzeptanz bei Arbeitnehmern fehlt. Doch Studien widerlegen diesen Einwand. Im Gegenteil: In der Belegschaft scheinen die Vorteile bereits in der Breite angekommen zu sein.
So gaben in der Aon-Studie „Wertigkeit der bAV“ insbesondere die Altersgruppen ab 40 Jahre, der bAV den Vorzug. Auch in der jüngeren Belegschaft liegt die bAV bereits nahezu pari mit der Gehaltserhöhung, sodass die Erfolgsaussichten auch bei dieser Klientel vielversprechend sind.
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Wie und ob ein auf der Ebene des Versicherungsrechts vereinbartes Bezugsrecht zu Gunsten des Bezugsberechtigten Schutzwirkung entfalten kann, wurde für die Konstellationen im Rahmen einer Insolvenz…
Nun ist er da, der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Und wie auch in den Koalitionsverträgen aller Vorgängerregierungen finden sich darin Passagen zur (betrieblichen)…