Ab 2018 wird der Förderrahmen in der betrieblichen Altersversorgung erhöht und stark vereinfacht. bAVheute erklärt, was sich konkret ändert und welche neuen Möglichkeiten sich ergeben.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz stellt Arbeitnehmer bezüglich der steuerlichen Förderung besser. Ab 2018 können 8 Prozent (bislang 4% + ggf. 1.800 Euro pauschal) steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Auf Basis der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung West wären das 6.096 Euro pro Jahr.
Ein weiterer großer Hebel und gutes Argument für die bAV sind die gewährten „Vervielfältiger“ und „Nachholungsregelung“. Hier können beim Ausscheiden aus dem Unternehmen bzw. bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis weitere Beiträge steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden.
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