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Fehlende Kenntnisse hemmen die bAV-Verbreitung

Der Gesetzgeber ging mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) einen wichtigen Schritt. Das größere Potenzial liegt aber in der Aufklärung, wie eine aktuelle Studie ergab.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
02.05.2018
Fehlende Kenntnisse hemmen die bAV-Verbreitung

Der Gesetzgeber ging mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) einen wichtigen Schritt. Das größere Potenzial liegt aber in der Aufklärung, wie eine aktuelle Studie ergab.

Die Verbesserungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz drohen zu verpuffen. Denn wie eine repräsentative Untersuchung des Beratungsunternehmens Aon Hewitt ergab, mangelt es nicht an den Rahmenbedingungen, sondern vielmehr an fehlenden Informationen. Das Ergebnis ist eindeutig wie erschreckend. Branchenübergreifend kennen Arbeitnehmer ihren gesetzlichen Anspruch auf eine Betriebsrente nicht ausreichend. Besonders hohes Aufklärungspotenzial unter den Arbeitnehmern besteht in der Öffentlichen Verwaltung (42,1%), Metall- und Elektroindustrie (46,1%), Handelslogistik (46,0%) sowie in der Automobilbranche (43,3%).

Ist Unwissenheit der größte Hemmschuh in der Verbreitung der bAV? Diese Frage muss mit „Ja“ beantwortet werden. In allen Branchen gab es zusätzlich noch einen signifikanten Anteil an Arbeitnehmern, die zwar ihren Anspruch kennen. Jedoch biete der Chef kein entsprechendes Angebot. Das heißt, auch in der Chefetage ist Aufklärung über die Vorteile einer Betriebsrente notwendig.

Aufklärungspotenzial für Makler

Versierte Makler können diesen Missstand jetzt nutzen. Mit gezielter Ansprache von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und passgenauen Konzepten können Wissenslücken geschlossen und die Verbreitung der Betriebsrenten erhöht werden. Dabei helfen viele Verbesserungen durch das BRSG (Arbeitgeber-Zuschuss, Niedrigverdiener-Förderung, Freibetrag bei Grundsicherung).

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

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