Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Millionen droht die Mini-Rente

Über elf Millionen Arbeitnehmer könnten im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein. Allerdings nur, wenn sie sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlassen

bAVheute
07.06.2019
Millionen droht die Mini-Rente

Über elf Millionen Arbeitnehmer könnten im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein. Allerdings nur, wenn sie sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlassen

Es sind düstere Aussichten: Nach Angaben der Bundesregierung wird bei insgesamt 11,32 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die zukünftige gesetzliche Rente so gering ausfallen, dass die Betroffenen auf Grundsicherung angewiesen sein werden. Selbst nach 45 Berufsjahren reiche das derzeitige Einkommen dieser Arbeitnehmer nicht aus, um im Rentenalter ohne die Hilfe des Staates leben zu können.

Konkret bedeutet das: Die Grundsicherungsschwelle lag im Jahr 2017 durchschnittlich bei 814 Euro. Wollte man diese überspringen, benötigten Arbeitnehmer einen Jahresverdienst von mindestens 24.289 Euro – das sind 2.024 Euro im Monat. Das Einkommen besagter 11,32 Millionen Arbeitnehmer (Voll- sowie Teilzeit) lag allerdings darunter.

Seit einigen Jahren ist in Deutschland ein Trend feststellbar, wonach immer mehr Menschen im Alter auf Hilfe vom Staat angewiesen sind. Lag die Zahl der Grundsicherungsempfänger im Jahr 2010 noch bei rund 412.000, waren es Ende 2018 bereits 559.000 Rentner – ein Plus von 36 %. 

Notwendigkeit zur zusätzlichen Vorsorge 

Die neuen Zahlen unterstreichen einmal mehr die Notwendigkeit, sich im Ruhestand nicht nur auf seine gesetzliche Rente zu verlassen. Stattdessen sollten Arbeitnehmer rechtzeitig damit beginnen, sich ein zweites Standbein aufzubauen – je früher desto wirkungsvoller.

Der Gesetzgeber unterstützt das z. B. in Form des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Es enthält zahlreiche Erleichterungen für Arbeitnehmer, die neben der gesetzlichen Rente auch auf eine betriebliche Altersversorgung setzen. Dieses Instrumentarium sollte noch intensiver genutzt werden.

Ernüchternde Zahlen und geringe Einkommen hin oder her – die finanzielle Situation im Alter kann jeder Arbeitnehmer ein Stück weit selbst beeinflussen. Makler können hier entscheidend helfen.

diagramm beitrag

Das könnte Sie auch interessieren

Frau Dr. Meissner übergibt den Staffelstab als Leiterin der aba-Fachvereinigung Unterstützungskasse
87. Jahrestagung

Frau Dr. Meissner übergibt den Staffelstab als Leiterin der aba-Fachvereinigung Unterstützungskasse

Im Rahmen der 87. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) in Berlin, übergab Frau Dr. Henriette Meissner als langjährige Leiterin der Fachvereinigung…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
21.05.2025
Mit Aufklärung ein Vertrauensverhältnis schaffen
Frauen & Altersvorsorge

Mit Aufklärung ein Vertrauensverhältnis schaffen

Arbeitgeber können eine wesentliche Rolle dabei spielen, die finanzielle Situation von Frauen zu verbessern. Wie sie das schaffen und nebenbei auch dem Arbeitskräftemangel ein Schnippchen schlagen,…

bAVheute
21.05.2025
Der Koalitionsvertrag ist unterschrieben – was das für die (betriebliche) Altersversorgung bedeutet
bAV und Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag ist unterschrieben – was das für die (betriebliche) Altersversorgung bedeutet

Jetzt trägt der Koalitionsvertrag auch die notwendigen Unterschriften und ist somit Grundlage des Regierungshandelns für die kommende Legislatur. Betriebliche Altersversorgung – einfacher,…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
05.05.2025
Wohlverhalten und Weiterbildung schützen vor Schadenersatz – warum Die Stuttgarter Maklerqualifizierung stets besonders unterstützt
Qualifizierung und Dokumentation immer wichtiger

Wohlverhalten und Weiterbildung schützen vor Schadenersatz – warum Die Stuttgarter Maklerqualifizierung stets besonders unterstützt

Ein Urteil des OLG Zweibrücken zum Schadenersatz wegen Verletzung der Beratungsverpflichtungen verdeutlicht die Bedeutung der Dokumentation. Wohlverhalten und Kundennutzen Das Stichwort…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
24.04.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2025

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.