Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Persönliche Beratung schlägt jede App

Bei der Beratung zur betrieblichen Altersversorgung führt kein Weg am persönlichen Gespräch vorbei. Gut so.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
10.04.2019
Persönliche Beratung schlägt jede App

Bei der Beratung zur betrieblichen Altersversorgung führt kein Weg am persönlichen Gespräch vorbei. Gut so.

Wenn es um komplexe Themen wie die betriebliche Altersversorgung (bAV) geht, wünschen sich die meisten Menschen eine persönliche Beratung. Angebote über eine Smartphone-App oder das Internet stehen indes weit weniger hoch im Kurs. Dies zeigt eine Umfrage des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon.
Bemerkenswert dabei ist die Tatsache, dass auch jüngere Menschen – die sogenannten „Digital Natives“ – beim Thema bAV auf den klassischen Vermittler aus Fleisch und Blut setzen. Fast die Hälfte der 18- bis 39-Jährigen (48,7 Prozent) bevorzugt diesen Kommunikationskanal. Hier zeigt sich, dass sich die Menschen eine Beratung wünschen, die individuell auf ihre persönliche Situation eingeht und entsprechende Lösungen anbietet.

Digitale Unterstützung für Makler

Die Zukunft – nicht nur in der bAV – liegt in der persönlichen Beratung, vor allem bei komplexeren Themen. Dabei liefert die digitale Entwicklung viele Vorteile und Möglichkeiten, die Beratung effizienter zu gestalten. Vermittler, die solche Vertriebsunterstützungen einsetzen und dabei mit ihrer persönlichen Erfahrung und Empathie auf die Bedürfnisse der Kunden eingehen, bilden die perfekte Symbiose für die zukünftige Beratung. Die Stuttgarter Lebensversicherung a. G. stellt mit ihrer bAV-Lösung ein professionelles Beratungspaket zur Verfügung.

betriebstente persoenliche beratung anstatt apps
Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

Das könnte Sie auch interessieren

Gutachten legt nahe: Makler sollten bei der Bedarfsermittlung ihrer Kunden die digitale Rentenübersicht nutzen
Digitale Rentenübersicht

Gutachten legt nahe: Makler sollten bei der Bedarfsermittlung ihrer Kunden die digitale Rentenübersicht nutzen

Die Digitale Rentenübersicht einzusetzen, unterstützt standardisierte Beratungsprozesse der Vermittler. Über die Digitale Rentenübersicht (DRÜ) hat bAVheute schon sehr früh informiert und mit…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
07.07.2025
Stabilisierung des Rentenniveaus – auch mit Auswirkungen auf die bAV
BMAS legt Referentenentwurf vor

Stabilisierung des Rentenniveaus – auch mit Auswirkungen auf die bAV

Nun liegt er also vor, der „Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“. Jetzt sind die Verbände, u. a. auch…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
07.07.2025
Abzug „fiktiver“ Kirchensteuer bei Berechnung einer Betriebsrente – Einzelfallgerechtigkeit oder abstellen auf einen typischen Arbeitnehmer? 
BAG-Urteil

Abzug „fiktiver“ Kirchensteuer bei Berechnung einer Betriebsrente – Einzelfallgerechtigkeit oder abstellen auf einen typischen Arbeitnehmer? 

Zwischen dem Interesse des Arbeitgebers an schlanken Verwaltungsprozessen einerseits und der Berücksichtigung der individuellen Situation des Arbeitnehmers andererseits kann es zum Zielkonflikt…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
02.07.2025
Keine Berücksichtigung des Erziehungsurlaubs bei einer tariflich eingeführten Besitzstandskomponente
Wartezeiten Erziehungszeit

Keine Berücksichtigung des Erziehungsurlaubs bei einer tariflich eingeführten Besitzstandskomponente

Arbeitgeber dürfen in Einklang mit der BAG-Rechtsprechung Erziehungszeiten zulässigerweise im Rahmen von Anwartschaftssteigerungen nicht berücksichtigen. Aber gilt das auch für die Frage der…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
02.07.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2025

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.