Das BRSG schafft endlich die Doppelverbeitragung auch bei betrieblichen Riesterverträgen ab. Dieser Impuls liefert Gesprächsanlässe, für die Makler weitere Riester-Fakten kennen sollten.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz verbessert die Riester-Förderung zum 1.1.2018. Die Grundzulage steigt von 154 auf 175 Euro. Vor allem Geringverdiener profitieren von der staatlichen Förderung, da sie in Relation zur Förderung einen geringen Eigenbeitrag leisten müssen. Darüber hinaus schaffte der Gesetzgeber einen weiteren Missstand bei betrieblichen Riesterverträgen ab. In der Auszahlungsphase unterliegen die Leistungen nicht mehr der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung („Doppelverbeitragung“).
Starke Argumente also für den Vertrieb, die zusammen mit weiteren Riester-Zahlen des Bundesministeriums für Finanzen im Kundengespräch eingesetzt werden können. Welche Besonderheiten es bei betrieblichen Riester-Verträgen im Vergleich zu privaten Riester-Verträgen gibt, haben wir in diesem Beitrag dargestellt.