Zwischen der Größe von Unternehmen und der Höhe der bAV-Anwartschaften ihrer Mitarbeiter besteht ein direkter Zusammenhang. Dies belegt ein aktueller Forschungsbericht der Regierung.
Vor kurzem veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Forschungsbericht zur Verbreitung der Altersvorsorge. Dieser zeigt einen Zusammenhang zwischen der Unternehmensgröße und der Höhe der Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung. Je größer die Belegschaft, desto höher fällt die individuelle bAV-Anwartschaft der Arbeitnehmer aus.
In Betrieben mit bis zu neun Mitarbeitern betrug die Anwartschaft 2015 im Durchschnitt 190 Euro. Dabei waren Männer mit durchschnittlich 222 Euro deutlich besser aufgestellt als Frauen mit im Mittel 169 Euro. In kleinen und mittelständischen Unternehmen bis 999 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten pendelten die durchschnittlichen Anwartschaften zwischen 233 und 254 Euro. Großunternehmen und Konzerne mit 1.000 und mehr Mitarbeitern lagen mit deutlichem Vorsprung auf dem Spitzenplatz: Hier belief sich die individuelle bAV-Anwartschaft eines Arbeitnehmers auf 370 Euro.
Die Großen haben das Potenzial erkannt.
Der Anstieg der Anwartschaften mit der Unternehmensgröße erklärt sich nicht allein durch die Großzügigkeit der Arbeitgeber oder die höhere Finanzkraft großer Unternehmen. Vielmehr spiegelt sich in den Zahlen die Geschichte der betrieblichen Altersversorgung und deren Wertentwicklung über die Zeit wieder. Während große Unternehmen Ihren Mitarbeitern zum Teil bereits seit vielen Jahren die Möglichkeit zur betrieblichen Altersversorgung geben, ist die bAV in kleineren und mittelgroßen Unternehmen ein noch junges Phänomen.
Somit ergibt sich aus der Statistik für die Beratung vor allem eins: Die bAV rechnet sich. Denn über die Jahre werden nennenswerte Anwartschaften gebildet, die zum Abbau der Versorgungslücke im Rentenalter beitragen. Die Großen haben es vorgemacht – und für die Kleinen empfiehlt es sich nachzuziehen.