Viele Unternehmen kommunizieren mit ihren Anwärtern digital. Bei ihren Leistungsempfängern switchen sie hingegen in die Offlinewelt.
Ein Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung umfasst mehrere Jahrzehnte, wenn man die Zeiträume der Anwartschaft und der Rentenleistung zusammenzählt. Innerhalb dessen fällt jede Menge Kommunikation (z. B. Entgeltnachweise, Lohnsteuerbescheide, Rentenanpassungsschreiben oder Rentenbezugsmitteilungen) zwischen dem Unternehmen und den (zukünftigen) bAV-Rentnern an.
Die Digitalisierungsstudie von Willis Towers Watson untersuchte, welche Kommunikationswege dafür eingesetzt werden. Im Ergebnis ist ein Bruch der Medien beim Übergang in die Rentenphase festzustellen. So haben zwar 58 % der Firmen digitale Kommunikationswege für ihre Anwärter eingerichtet, jedoch nur 22 % für ihre Leistungsempfänger einer bAV.

Das ist aus mehreren Gründen unnötig. Zum einen zeigt die Studie, dass bAV-Rentner digitaler kommunizieren als angenommen. 23 % nutzen mittlerweile E-Mails, um mit ihren bAV-Ansprechpartnern zu kommunizieren – Tendenz steigend. Der Switch in die Offlinewelt ist also unnötig. Zum anderen entstehen auch unnötige Kosten, etwa um die telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen oder den jährlichen Portoaufwand zu finanzieren. Laut WTW erfolgt die Kommunikation an die Rentner immer noch nahezu ausschließlich auf dem Postweg. Im Durchschnitt seien dies mindestens 2 Schreiben pro Rentner und Jahr.
Digitale Lösungen in der Beratung und Kommunikation
Digitale bAV-Lösungen unterstützen nicht nur Vermittler in der Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sie können auch ein effizientes Mittel sein, um mit den Betriebsrentnern in Kontakt zu treten. Zudem ist es zeitgemäßer, Anwärtern, die in ihrem Berufsleben überwiegend online kommuniziert haben, diese Medien auch mit Renteneintritt weiter zur Verfügung zu stellen.