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Überlegungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium zur Altersvorsorge

Der unabhängige Wissenschaftliche Beirat hat beim Bundesministerium der Finanzen eine aktuelle Stellungnahme zum langfristigen kapitalgedeckten Vermögensaufbau in der Altersvorsorge vorgelegt.

Bild von Dr. Henriette Meissner
Dr. Henriette Meissner, Die Stuttgarter
22.08.2022
Überlegungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium zur Altersvorsorge
@shutterstock_UfaBizPhoto

Der unabhängige Wissenschaftliche Beirat hat beim Bundesministerium der Finanzen eine aktuelle Stellungnahme zum langfristigen kapitalgedeckten Vermögensaufbau in der Altersvorsorge vorgelegt.

Kapitalgedeckte Rente: Ein neuer Anlauf durch eine Riester-Reform

Der Beirat hat sich vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag verankerten Reformvorschlags zum Einstieg in die teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung und den Prüfaufträgen zur Weiterentwicklung der privaten Altersvorsorge mit dem Thema befasst und eine Reihe von Maßnahmen diskutiert, um eine auskömmliche Alterssicherung durch Kapitaldeckung zukunftssicher zu gestalten.

  • Der Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung kann dazu beitragen, die sozialen Alterssicherungssysteme zukunftssicherer zu gestalten.
  • Die freiwillige Riester-Rente sollte in Richtung eines kapitalgedeckten Systems mit verpflichtendem Beitrag reformiert werden.
  • Der Staat könnte ein breit gestreutes Anlageprodukt anbieten, das in seinen Anlagen den Grundsätzen der modernen Portfoliotheorie folgt.
  • Es sollte dabei die Möglichkeit des Opt-out in eine begrenzte Zahl von zertifizierten, ähnlich breit gestreuten Anlageprodukten geben, die transparent ihre Gebühren ausweisen.
  • Es sei zu prüfen, ob das kapitalgedeckte System durch eine mit den Fiskalregeln kompatible öffentliche Schuldenfinanzierung ausgebaut werden sollte.

Hinweis:

De facto greift der Beirat viele Vorschläge zur Riester-Reform der Finanzdienstleistungsbranche auf und untermauert diese nochmals wissenschaftlich.

In seiner Stellungnahme formuliert der Beirat seine Schlußfolgerungen wie folgt:

Der Beirat ermutigt die Politik, die anstehenden Gespräche zur Reform der Altersvorsorge als Chance für langfristige Weichenstellungen in Deutschland wahrzunehmen.

Die sozialen Alterssicherungssysteme müssen zukunftssicher gestaltet werden, was durch den Vermögensaufbau der Bürgerinnen und Bürger über den Kapitalmarkt erheblich erleichtert wird. Die Möglichkeit einer langfristig orientierten und breit diversifizierten Anlage in die Kapitalmärkte bietet zusätzliche Möglichkeiten der Alterssicherung.

Bei geeigneter Ausgestaltung und guter Governance lässt sich beispielsweise mit einer verpflichtenden Einzahlung in einen Fonds der Druck, die Rentenformel zur Lösung des sogenannten Samariter-Dilemmas immer wieder aufzuweichen, mindern und der Aufbau privaten Vermögens befördern. Kursrisiken lassen sich durch geeignete Umschichtung des Portfolios rechtzeitig vor Renteneintritt abmildern. Der Beirat empfiehlt daher die folgenden konkreten Punkte:

  1. Es gibt gute Gründe, das gegenwärtige System der freiwilligen Riester-Rente zu reformieren und in Richtung eines verpflichtenden Beitrags zu einem kapitalgedeckten System zu entwickeln.
  2.  Der Staat kann dazu ein breit gestreutes Anlageprodukt anbieten, das in seinen Anlagen den Grundsätzen der modernen Portfoliotheorie folgt. Diese Grundsätze beinhalten vor allem einen Schutz gegenüber politischem Einfluss, zum Beispiel durch die Schaffung oder Nutzung einer entsprechend abgesicherten Institution.
  3. Es sollte die Möglichkeit des Opt-out in eine begrenzte Zahl von zertifizierten, ähnlich breit gestreuten Anlageprodukten geben, die transparent ihre Gebühren ausweisen.
  4. Der über die Anlagedauer akkumulierte Wert des Vermögensbestands sollte wegen des Samariter-Dilemmas bei Eintritt in den Ruhestand verrentet werden.
  5. Falls die Annuitäten in Abhängigkeit von der individuellen Lebenserwartung differenziert werden können, sind freiwillige Zusatzbeiträge in den Fonds möglich (topping up). Wenn die Beitragszahler jedoch über deutlich bessere Einschätzungen der eigenen Lebenserwartung verfügen als die verrentende Gesellschaft oder wenn eine Differenzierung der Annuitäten (z. B. zwischen Männern und Frauen) politisch nicht erwünscht ist, muss auf freiwillige Zusatzbeiträge verzichtet werden.
  6. Zu prüfen ist, ob das kapitalgedeckte System durch eine mit den Fiskalregeln kompatible öffentliche Schuldenfinanzierung ausgebaut werden sollte. Aus Sicht des Beirats hat sich in der wissenschaftlichen Debatte noch kein abschließender Konsens herausgebildet, um eine klare Empfehlung zugunsten einer schuldenfinanzierten Rentenkomponente abzugeben.

Übrigens:

Die aktuelle Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats zur kapitalgedeckten Rente wird in der Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht und kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Die Überlegungen des Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium zur Altersvorsorge haben viele Learnings für die Beratung. Mehr dazu finden Sie im Teil1.

Zu Teil 1
Bild von Dr. Henriette Meissner

Beitrag von:

Dr. Henriette Meissner

Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

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